Berlin – Ein Bundestagsabgeordneter der AfD beschäftigt einen Mitarbeiter, gegen den die deutsche Bundesanwaltschaft wegen Terrorverdachts ermittelt. Das berichtet die "Zeit" in ihrer Onlineausgabe. Der Abgeordnete Jan Nolte ist in der AfD-Fraktion für den Bereich Verteidigung zuständig. Sein Mitarbeiter Maximilian T. ist Oberleutnant der Bundeswehr – und steht unter dem Verdacht der Komplizenschaft mit dem Offizier Franco A., der sich als syrischer Flüchtling registrieren ließ, möglicherweise um unter dieser Tarnung Anschläge durchzuführen.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen T. daher wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die "Zeit" berichtet von einer E-Mail, die T. als "persönlicher Referent" Noltes mit "kameradschaftlichen Grüßen" unterzeichnet hatte.

"Überzeugt, dass er unschuldig ist"

Nolte bestätigt, dass T. für ihn tätig ist, er sei sieben Stunden pro Woche beschäftigt. Er bezeichnet ihn als "differenzierten und besonnen jungen Menschen". "Ich bin überzeugt davon, dass er unschuldig ist", zitiert ihn die "Zeit". Das Arbeitsverhältnis wäre jedoch sofort beendet, würden sich die Vorwürfe bestätigen.

Den von Nolte für T. beantragten Bundestagsausweis verweigerte die Bundestagspolizei. Jeder Mitarbeiter muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, dabei tauchten die Vorwürfe auf. T. war kurz nach Franco A. im Frühsommer 2017 verhaftet worden. Während gegen A. im Dezember 2017 Anklage erhoben wurde, wurde T. schon im Juli 2017 wieder freigelassen. Die Richter des Bundesgerichtshofs sahen keine ausreichenden Verdachtsmomente für eine weitere Inhaftierung. Das Verfahren gegen T. läuft jedoch weiter.

Pistole in Schwechat

T. soll A. nach Wien begleitet haben, als dieser auf dem Flughafen Schwechat eine Pistole auf einer Toilette versteckte. T. soll auch eine handschriftliche Liste mit dem Titel "Politik und Medien" geführt haben, die Bundesanwaltschaft vermutet dahinter mögliche Anschlagsziele. Die Anwälte von Maximilian T. bestreiten die Vorwürfe gegen ihren Mandanten.

T. ist immer noch als Soldat der Bundeswehr beschäftigt. Die Nebentätigkeit für Nolte haben seine Vorgesetzten genehmigt. (red, 19.4.2018)