Wien – Rupert K. ist 68 Jahre alt und entweder ziemlich gewieft oder ganz erstaunlich dumm. Soll er doch im vergangenen Herbst einen pensionierten Polizisten beauftragt haben, einen Mörder zu organisieren, der K.s Exfrau töten sollte. Dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Stefan Apostol sagt der Angeklagte dagegen, das sei nur Show gewesen, da er den Expolizisten und den vermeintlichen Auftragskiller, in Wahrheit ein verdeckter Ermittler, testen wollte.

K.s Vorleben ist nicht ganz ungetrübt. Zwischen 1966 und 2012 hat er exakt 19 Vorstrafen gesammelt, wie er freimütig zugibt. Die schwersten Delikte waren Raub, Erpressung und sexuelle Nötigung, dazu kommen einige Körperverletzungen und viele Eigentumsdelikte. Nun lebt er von rund 600 Euro Pension, ist gleichzeitig aber Obmann eines Vereins, dem eine alte Fabrik im Waldviertel gehört.

Expolizist als Privatdetektiv

Er wollte jemanden engagieren, der ein Auge auf das Gebäude wirft und Vandalismus verhindert, erzählt der Angeklagte. Eine Bekannte vermittelte ihm den Expolizisten, der als Privatdetektiv arbeitet und nur als "Vertrauensperson 1606" auftritt.

Nach K.s Schilderung sei ihm der Mann seltsam vorgekommen, und er begann den Verdacht zu hegen, dass er entweder Schulden von K.s Exfrau eintreiben wollte oder vielleicht auch in ihrem Auftrag tätig war. Um auszutesten, wie weit sein Gegenüber gehen würde, habe er ihm von kriminellen Plänen erzählt.

Die Vertrauensperson bestätigt das, die Pläne hören sich tatsächlich mehr nach Wunschvorstellung statt konkreter Absicht an: K. habe den Straßenstrich und den Suchtmittelhandel in Wien übernehmen und Kinder reicher Eltern entführen wollen – und eben seine Exfrau töten lassen.

Tonaufzeichnung wurde abgelehnt

Die Vertrauensperson alarmierte seine ehemaligen Kollegen, ein verdeckter Ermittler wurde als angeblicher russischer Killer zu zwei Treffen hinzugezogen. Ein Musterbeispiel polizeilicher Arbeit ist der Fall nicht: Der verdeckte Ermittler sagt, er habe seinem Vorgesetzten mehrmals vorgeschlagen, die Treffen aufzunehmen, das sei aber abgelehnt worden. Einen Gesprächsmitschnitt des pensionierten Polizisten übermittelte dieser an die Kriminalbeamten, angeblich habe es nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft keinen Grund gegeben, die Datei anzunehmen.

So bleibt unklar, wer überhaupt die Idee, die Frau zu töten, ins Spiel gebracht hat. Auf den Angaben der beiden Zeugen beruht der Vorwurf, K. habe 10.000 Euro für den Anschlag angeboten – aber eine Anzahlung verweigert. Für den Angeklagten ist das der Beleg, dass er es nicht ernst gemeint hatte: "Welcher Killer will denn nicht vorher ein Geld?"

Die Geschworenen sprechen K. zwar mit sieben zu einer Stimme wegen Anstiftung zum Mord schuldig, die Berufsrichter setzen das Urteil aber aus und enthaften den Pensionisten. (Michael Möseneder, 19.4.2018)