Wien – Peking ist am Freitag in Wien-Alsergrund zu finden. Am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in der Althanstraße beginnt die Beweisaufnahme in jenem Prozess, in dem eine Mitarbeiterin des Außenministeriums, die von 2013 bis 2016 an der Botschaft in Peking tätig war, die Republik auf 129.000 Euro Schadenersatz geklagt hat.

Sie fühlt sich von der damaligen Missionschefin gemobbt und kam um 2,5 Jahre früher als geplant nach Wien zurück. Das habe ihr Einkommenseinbußen beschert, argumentiert ihre Anwältin, Katharina Körber-Risak. Das Außenministerium ist durch die Finanzprokuratur vertreten, sie hat die Abweisung der Klage beantragt.

Bei den 129.000 Euro dreht es sich laut Klage um (entgangene) Auslandsverwendungszulagen – und deren Einordnung wird ein Thema im Verfahren sein. Ein heikles, weil es Steuerimplikationen hat. Die Anwältin der Klägerin vertritt die Ansicht, es drehe sich dabei um einen Gehaltsbestandteil, der auch versteuert ausbezahlt werden müsste. Die Finanzprokuratur sieht die Auslandszulage dagegen als Aufwandersatz, der nur im Ausland gebührt. Solche Zahlungen müssen nicht versteuert werden. Die Klägerin bekam in Peking zu ihrem Monatsgehalt eine pauschalierte Auslandsentschädigung von 2.229 Euro ausbezahlt, brutto für netto.

Aus einem Schriftsatz der Finanzprokuratur erschließt sich, wofür so eine Auslandszulage "am Dienstort Peking" bezahlt wird. Neben dem "Zonenzuschlag" (für Reise- und Kommunikationskosten) gibt es etwa einen "Klimazuschlag" für die Beschaffung zusätzlicher Heizgeräte oder Standheizung fürs Auto.

Isoliert und zensuriert

Dann gibt es noch den "Härtezuschlag", denn in Peking sei die politische und kulturelle Isolation offensichtlich: Kaum wer spreche Englisch, "die chinesische Schrift ist nicht buchstabenbasiert und für einen der Sprache Unkundigen daher nicht entzifferbar".

Und: Die "im Empfangsstaat eingeschränkten individuellen Freiheitsrechte und die (...) Zensur führen dazu, dass die durch Ausländer übliche Umgehung der chinesischen Internetsperre zu verhindern versucht wird". Das bringe "besondere Kosten z. B. durch die Anschaffung technischer Einrichtungen zur Umgehung der Internetsperren", die durchs Pauschale abgedeckt werden sollen.

Die Sprachbarriere könne die Nutzung von Taxis oder Uber verhindern, "was die Organisation auch simpler Transportbewegungen verteuert". Dazu komme die hohe Umweltbelastung in Peking. Die mache "laufende Beschaffung von großen Trinkwasser-Plastikcontainern und Luftreinigungsgeräten, Wochenendaufenthalte auf dem Land und den Kauf importierter Biowaren" nötig.

Damit nicht genug, entstünden Österreichern in Peking "trotz der rigiden, chinesischen staatlichen Überwachung" weitere Kosten bedingt durch "Sicherheitsmängel (Kleinkriminalität)". Die verbiete etwa das Benützen bestimmter öffentlicher Verkehrsmittel. All diese "überlebensnotwendigen individuellen Lebensgestaltungsmaßnahmen" würden durch den "Härtezuschlag" abgegolten. Im Verhandlungssaal in Wien wird die Luft dick, aber gesünder sein. Fünf Zeugen sind geladen. (Renate Graber, 20.4.2018)