Peta wollte mit Naruto Urheberrechtsansprüche einklagen

Der jahrelange Streit rund um ein 2011 aufgenommenes Selfie eines Affen ist um ein Kapitel reicher. Ein US-Berufungsgericht, der 9th US Circuit Court of Appeals, verweigerte jegliche Urheberrechtsansprüche des Affen. Da der Makake keine juristische Person sei, könne er nicht klagen, so das Gericht. Es bestätigt damit das Urteil der niedrigeren Instanz. Allerdings bleibt unklar, ob der Fotograf David Slater selbst das Urheberrecht für das Selfie beanspruchen kann, das mit seinem Equipment aufgenommen worden war.

Kritik an Peta

Eigentlich hätte der Rechtsstreit schon außergerichtlich beigelegt werden sollen. Die Tierschutzorganisation Peta, die Naruto als "Freund" vertrat, hatte sich mit Slater geeinigt. Dieser stimmte zu, künftig ein Viertel der Einnahmen zu spenden, die durch das Foto entstehen. Das Gericht erkannte die Einigung jedoch nicht an und kritisierte Peta nun harsch. So wäre Naruto kein Teil der außergerichtlichen Einigung gewesen. "Peta hat offenbar den Titel eines ‚Freundes‘ für Naruto nicht verdient", so das Gericht.

Laut dem US Copyright Office haben von Tieren aufgenommene Fotos gar kein Urheberrecht, sie sind also gemeinfrei. Slater hat die Affen-Selfies unter anderem in einem Buch veröffentlicht. (red, 24.4.2018)