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Foto: Reuters/Ruvic

Wenn Ende Mai die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, könnte es zum Krach mit einer der meistgehypten neuen Technologien kommen: der Blockchain. Deren Prinzip kommt etwa bei Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum zum Einsatz, aber auch abseits von Finanztransaktionen boomt das Konzept. Das Problem ist, dass die Datenschutzgrundverordnung Nutzern das Recht auf Löschung und Berichtigung der eigenen Daten einräumt. Die Blockchain funktioniert aber genau dadurch, dass eben keine Daten gelöscht oder verändert werden können.

Datensätze nicht veränderbar

So werden Nutzer durch ihre vorangegangenen Transaktionen authentifiziert. Diese werden als "Blöcke" angehängt – daher der Name. In großen öffentlichen Blockchains wie etwa Bitcoin ist es nahezu unmöglich, frühere Datensätze zu verändern. Allerdings gibt es hier auch keinen "Besitzer" der Blockchain, der wegen Datenschutzverletzungen abgemahnt werden könnte. Identifizierbaren Blockchain-Inhabern drohen jedoch Strafen im Ausmaß von 20 Millionen Euro oder vier Prozent des globalen Jahresumsatzes.

To fork

In privaten, geschlossenen Blockchains kann es unter Umständen möglich sein, Datenberichtigungen oder Löschungen durchzuführen. Stimmt ein Großteil der Teilnehmer zu, kann ein Block umgeschrieben werden ("fork"). Der deutsch-französische EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, der die Datenschutzgrundverordnung mitentwickelt hat, spricht davon, dass diese "wohl nicht" mit der Blockchain kompatibel sei.

Mitzubedenken

Wichtig sei nun, die Datenschutzbestimmungen bei der Entwicklung einer neuen Blockchain mitzubedenken, sagen die Anwälte Martin Pichler und Nicholas Aquilina von der Kanzlei Brandl & Talos. "Sollte es in diesen Fällen nicht möglich sein, dass ein Nutzer seine Rechte ausübt, weil die Blockchain damit nicht kompatibel ist, ist zu befürchten, dass die eingangs erwähnte Angst vor dem neuen Datenschutzregime durchaus berechtigt ist", schreiben sie in einem Gastbeitrag auf Trending Topics. (red, 24.4.2018)