Im Gerichtssaal in Kopenhagen ging am Mittwoch unter großem Medieninteresse der Prozess gegen Peter Madsen zu Ende.

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Madsen beteuerte seine Unschuld am Tod der schwedischen Journalistin und gab nur zu, die Leiche zerstückelt und in der Bucht vor Kopenhagen entsorgt zu haben.

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An Bord der Nautilus starb die 30-Jährige. Madsen versenkte das U-Boot danach absichtlich.

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Die Forderung des dänischen Staatsanwalts Jakob Buch-Jepsen an die Richterin war klar: "Peter Madsen wird entweder zu lebenslanger Haft oder zu Sicherungsverwahrung verurteilt." Dem kam die Richterin am Mittwoch in Kopenhagen nach. Madsen wurde zu lebenslanger Haft für den Mord an Kim Wall, Schändung ihrer Leiche und sexuellen Missbrauch verurteilt und erhielt damit die mögliche Höchststrafe. Damit könnte Madsen zum ersten Mal nach zwölf Jahren um Bewährung ansuchen, bei Sicherungsverwahrung wäre das nach drei Jahren möglich gewesen. Außerdem verfügte die Richterin, dass der Verurteilte unter strengen Bedingungen in Haft gehalten wird. Damit werden unter anderem erlaubte Besuche und Briefwechsel eingeschränkt.

In der Urteilsbegründung führte die Richterin an, dass Madsen während des gesamten Prozesses keine glaubwürdige Erklärung dafür liefern konnte, wieso er ein Eisenrohr und einen spitzen Schraubenzieher mit an Bord gebracht hatte. Mit dem Schraubenzieher stach er mehrmals auf die Leiche Kim Walls ein. Madsens Anwältin Betina Hald Engmark legte gleich im Anschluss an die Verkündung Einspruch ein. Sie habe allerdings keinen Einwand gegen eine Haft ihres Mandaten bis zur Berufung.

Bild eines Mörders

Staatsanwalt Buch-Jepsen zeichnete seit Prozessbeginn am 8. März das Bild des Mörders Madsen. Alle Indizien würden darauf hinweisen, dass der 47-jährige Erfinder die schwedische Journalistin Kim Wall in der Nacht auf den 11. August 2017 in seinem U-Boot Nautilus vorsätzlich getötet und missbraucht habe. Anschließend zerstückelte er ihre Leiche und warf sie in die Bucht vor Kopenhagen.

Zumindest letztgenannte Vorwürfe hat Madsen nach mehreren widersprüchlichen Aussagen zugegeben. Er habe Panik gehabt, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er wisse, dass er etwas Unrechtes getan habe, aber es sei eine Ausnahmesituation gewesen, beteuerte er.

Widersprüchliche Aussagen

Madsen spricht von einem Unfall. Wall soll im U-Boot an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben sein. Während die Journalistin erstickte, habe er sich auf der Brücke befunden und die Leiche erst später entdeckt, sagte er. Die Vergiftung war aber nicht die erste Erklärung für Walls Tod, die Madsen den Behörden präsentierte. Als er aus der Bucht vor Kopenhagen gerettet wurde, weil sein U-Boot gesunken war – er hatte es selbst versenkt –, gab er noch an, die junge Frau lebend an Land abgesetzt zu haben. Nach den Funden der ersten Leichenteile, die beschwert wurden, damit sie unter Wasser bleiben, änderte er seine Aussage. Wall sei die Einstiegsluke auf den Kopf gefallen. Am abgetrennten Kopf der Toten konnten allerdings keine entsprechenden Verletzungen festgestellt werden.

Bei dem Prozess in Kopenhagen dreht sich alles um die Frage, wie die 30-jährige Journalistin gestorben ist. Die Gerichtsmedizinerin Christine Jacobsen geht davon aus, dass Walls Luftzufuhr komplett oder teilweise abgeschnitten wurde: "Entweder durch Strangulation, Durchtrennen der Kehle oder Ertrinken." Anwältin Engmark fragte nach: "Gab es typische Zeichen für Strangulation wie Blutansammlungen in den Augen oder Würgemale?" "Nein", antwortete Jacobsen. Und fügte hinzu, dass die Leichenteile länger im Wasser gelegen seien und dadurch Hinweise vernichtet wurden.

Sexuelle Fantasien thematisiert

Dass die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann, hätte Madsen entgegenkommen können. Seine Anwältin plädierte deshalb für maximal sechs Monate Haft. Während des Prozesses thematisierte die Staatsanwaltschaft jedoch Madsens sexuelle Neigungen und Gewaltfantasien. Am 26. Juli 2017 soll er nach "weiblicher Köpfung" im Internet gesucht haben, am 10. August noch nach "Qual eines geköpften Mädchens".

Außerdem sprach er im vergangenen Jahr zwei ihm fremde Frauen an und lud sie auf sein U-Boot ein. Eine der beiden sagte beim Prozess aus, dass sie noch am 8. August eine SMS von Madsen bekommen habe, in der er sie zu einer Tour auf der Nautilus eingeladen hätte. "Das war ein wenig merkwürdig", sagte sie beim Prozess aus. Deshalb habe sie ihm nicht mehr geantwortet. (bbl, 25.4.2018)