Wiener Taxler haben jüngst heftig gegen die Konkurrenz protestiert.

Foto: Ayham Yossef

Wien – Paukenschlag in der Taxibranche: Nach einem Entscheid des Handelsgerichts Wien muss der kalifornische Fahrtenvermittler Uber seine Dienste in der Hauptstadt vorerst einstellen. Die Taxifunkzentrale 40100 hat eine einstweilige Verfügung gegen Uber beantragt – und vom Gericht recht bekommen.

Konkret hatte die Vermittlungszentrale Taxi 40100 Uber wegen "Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß" geklagt. Hintergrund ist, dass nach Wiener Gesetz Taxifahrer jederzeit und überall Kunden aufnehmen dürfen. Sie müssen dafür aber einen Fixtarif verrechnen. Mietwagen hingegen können ihre Preise selbst festlegen, sie sind an die Tarife nicht gebunden.

Der Fahrtendienst Uber stellt in Wien vorübergehend seine Dienste ein. Grund dafür ist eine Gerichtsentscheidung, wonach Uber gegen das Gewerberecht für Mietwagenfahrten verstößt.
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Aber: Aufträge bei Mietwagen müssen direkt in den Betriebsstätten der Unternehmen eingehen. Ein Mietwagen muss also nach jeder Fahrt in die Mietwagenzentrale zurückkehren. Uber bedient sich in Österreich des Mietwagensystems: Unternehmen bieten Uber ihre Fahrer an, die Aufträge über die App annehmen. Deshalb kann das kalifornische Unternehmen deutlich billiger anbieten als klassische Taxiunternehmen. Doch die Uber-Fahrer kehren im Regelfall nicht in ihre Zentralen zurück.

Uber hat bisher damit argumentiert, dass die Mietwagenunternehmen, die mit Uber zusammenarbeiten, pauschal allen Fahrtenvermittlungen zustimmen. Damit erfolge die Beauftragung am Sitz der Mietwagenunternehmen. Uber selbst sagt zudem, dass das Unternehmen nur eine digitale Plattform anbiete – also gar keine Mietwagendienste. Für sie gälten die strikten Regeln also nicht.

Uber agiert wie ein Taxi

Dieser Ansicht ist das Handelsgericht nicht gefolgt. Zunächst einmal bietet Uber nicht nur Vermittlungsdienste an, sondern organisiert die Fahrten. Zudem sieht das Gericht ein entscheidendes Problem darin, wie die Verträge zustande kommen.

Am besten lässt sich das mit einem Beispiel erklären: Bestellt ein Fahrgast via Uber-App eine Fahrt, schickt Uber an den Mietwagenunternehmer eine automatische E-Mail. Wenn der Mietwagenunternehmer nicht widerspricht, gilt der Auftrag als angenommen. Da das immer passiert, kann der Fahrer den Auftrag des Kunden via App sofort annehmen.

Am 16.4.2018 protestierten Wiener Taxi-Fahrer gegen Uber.
DER STANDARD

Laut Handelsgericht reicht diese automatisierte Abwicklung nicht aus, um ein Zustandekommen des Fahrauftrags beim Sitz des Mietwagenunternehmens zu begründen. Mehr noch: In Wahrheit sei es der Uber-Fahrer, der den Vertrag mit dem Fahrgast für das Mietwagenunternehmen schließt. Damit seien die Uber-Autos aber de facto wie Taxis: Die Kunden winken die Fahrzeuge halt nicht heran, sondern nutzen die App.

Aber genau diese ganze Konstruktion ist laut Handelsgericht nicht gesetzeskonform, für einen Taxidienst müsste Uber sich an die vorgegebenen Tarife halten.

Hohe Strafen drohen

"Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts", so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, im Gespräch mit dem STANDARD. Man werde nun alles tun, damit bald Rechtssicherheit hergestellt werde. Sollte Uber weiter seine Fahrten wie bisher anbieten, drohen dem Unternehmen laut Holzhauser Strafen von bis zu 100.000 Euro für einzelne Fahrten.

Uber selbst hat am Mittwoch zunächst angekündigt, seinen Fahrtendienst einzustellen. Seit dem Abend sind Dienstleistungen nicht mehr abrufbar. Man arbeite an einem neuen System, um die Fahrtenvermittlungen rasch wieder anbieten zu können. Wann Uber wieder Dienste anbietet, ist unklar.

Wachsende Marktanteile

Es ist nicht die erste einstweilige Verfügung gegen das Uber-System in Österreich: Im vergangenen Jahr hatten zwei Taxiunternehmen erfolgreich gegen einen Mietwagenbetreiber geklagt, der mit Uber zusammengearbeitet hatte. Nun gibt es aber erstmals einen Entscheid gegen Uber selbst.

Uber bietet seine Dienste in Österreich seit 2014 an. Das Unternehmen erwirtschaftet keine Gewinne, im Gegenteil: Allein im vergangenen Jahr machte Uber ein Minus von rund 4,5 Milliarden US-Dollar. (3,6 Milliarden Euro). Doch das Unternehmen gewinnt laufend Marktanteile dazu, der Umsatz wächst.

Einfache App

Ubers Erfolgsmodell steht auf mehreren Standbeinen: Neben dem billigeren Preis ist es die leicht zu bedienende App. Kunden sehen vor jedem Fahrtantritt, wie ihre Fahrer bewertet werden. Uber-Fahrer nutzen zudem strikt ein Navigationsgerät – Touristen wissen deshalb auch in fremden Städten, welchen Weg der Fahrer wählt.

Im Gegenzug werden von Mitbewerbern schwere Vorwürfe gegen Uber erhoben. Das Unternehmen halte sich nicht nur nicht an die Taxitarife – auch die Uber-Fahrer würden nicht korrekt entlohnt, so ein Vorwurf. Viele Uber-Fahrer würden als Scheinselbstständige arbeiten.

Bei der Stadt Wien kommentierte man die Entscheidung sehr zurückhaltend. Auf die Frage, ob es nicht ein Problem sei, dass Uber in der Metropole seine Dienste einstelle, antwortete Klemens Himpele, Leiter der Magistratsabteilung 23, die für Arbeit und Wirtschaft zuständig ist: "Jeder, der sich an die Regeln hält, ist willkommen."

14 Tage Zeit für Rekurs

Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, Uber hat nun 14 Tage Zeit, Rekurs zu erheben. Eine weitere Bedingung ist, dass Taxi 40100 200.000 Euro hinterlegen muss.

Hintergrund dessen: Eine einstweilige Verfügung basiert auf einer vorläufigen Abwägung der Argumente. In einem späteren Hauptverfahren kann es daher durchaus sein, dass Uber recht bekommt. Damit das Unternehmen in diesem Fall keinen Schaden erleidet, muss Taxi 40100 die besagte Summe hinterlegen – laut Dieter Heine, dem Anwalt von Taxi 40100 in diesem Verfahren ist die Hinterlegung bereits erfolgt. (András Szigetvari, 25.4.2018)