500 Euro Familienbonus erhalten Eltern für studierende Kinder, für Jüngere gibt es dreimal so viel.

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Eltern mit studierenden Kindern können sich ab kommendem Jahr über einen Steuerbonus von 500 Euro pro Kind freuen. Aber manche werden sich fragen, warum Eltern mit Kindern unter 18 dreimal so viel, nämlich 1.500 Euro, erhalten. Schließlich sinkt die finanzielle Belastung nicht, wenn Kinder die Schule abschließen und ein Studium beginnen – im Gegenteil. Deshalb kann die Familienbeihilfe bei aufrechtem Studium bis zum Alter von 24 Jahren – früher waren es sogar 26 – bezogen werden.

Diese Ungleichbehandlung beim Familienbonus plus wirft die Frage nach der Verfassungskonformität ist, denn gerade im Steuerrecht ist es wichtig, dass Menschen mit gleichem Einkommen und gleicher Belastung auch möglichst gleich behandelt werden. Der Steuerrechtsexperte Werner Doralt hält die von der Regierung beschlossene Regelung für "inkonsistent". Er schließt nicht aus, dass Eltern studierender Kinder ihren Steuerbescheid für 2019 erfolgreich anfechten können – aber frühesten im Jahr 2020.

Ministerium verweist auf Ausbildungspflicht

Im Finanzministerium ist keine schlüssige Erklärung für die unterschiedliche Höhe des Familienbonus zu erhalten. Ein Sprecher verweist auf den gesetzgeberischen Spielraum bei solchen Fragen, auf die neue Ausbildungspflicht, die nur bis 18 gilt, und auf die Tatsache, dass auch die Familienbeihilfe unbedingt, also ohne Nachweis von Bildungserfolgen, ebenfalls nur bis 18 ausbezahlt wird. Aber das ändert nichts daran, dass die Unterhaltspflicht der Eltern aufrecht bleibt, wenn ihre großjährigen Kinder studieren wollen und können. Das haben die Höchstgerichte in zahlreichen Entscheidungen bestätigt.

Der Verfassungsdienst im Justizministerium hat keine Verfassungsbedenken bei der Begutachtung des Familienbonus-Gesetzes geäußert – aber diese Frage offenbar auch gar nicht geprüft.

Unterhaltskosten müssen berücksichtigt werden

Wie der Verfassungsgerichtshof entscheiden würde, sollte die Sache eines Tages bei ihm landen, ist ungewiss. In zwei steuerrechtlichen Urteilen hat der VfGH in den 1990er-Jahren eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eingefordert, der die Regierung mit Absetzbeträgen und einer Erhöhung der Familienbeihilfe nachgekommen ist. Deshalb halten manche Rechtsexperten die Verfassungsfrage für ausreichend beantwortet.

Aber wenn jetzt manche Eltern über diese Leistungen hinaus eine Steuererleichterung erhalten, andere aber nicht oder nur in eingeschränktem Umfang, so müsste dies auch sachlich begründet sein, sagt Doralt. Schließlich könne man nicht willkürlich Steuern für Einzelgruppen senken.

Wenig überzeugendes Argument

Ein weiteres Argument aus Regierungskreisen ist ebenso wenig überzeugend: dass die Eltern ja vom Familienbonus voll profitieren, solange die Kinder unter 18 sind. Doch dies schließt zugewanderte Familien mit älteren Kindern aus und nützt ebenso wenig jenen Eltern, deren Nachwuchs bereits jetzt großjährig ist.

Die in der Öffentlichkeit viel öfter diskutierte Frage, nämlich warum Eltern, die keine Einkommenssteuer bezahlen, weil sie so wenig verdienen, vom Familienbonus nicht voll profitieren, ist übrigens kein Anlass für Verfassungsbedenken. Denn dem VfGH geht es nicht um soziale Gerechtigkeit, sondern um steuerliche Gleichbehandlung durch den Staat. (Eric Frey, 30.4.2018)