Innsbruck – Der Prozess des künstlerischen Leiters der Tiroler Festspiele Erl, Gustav Kuhn, gegen den Ötztaler Blogger Markus Wilhelm unter anderem wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung nach dem Mediengesetz ist am Montag am Landesgericht Innsbruck auf den 22. Mai vertagt worden.

Nachdem bereits am ersten und nun auch am zweiten Prozesstag jeweils eine Zeugin der beklagten Seite ausgesagt hatte, soll beim nächsten Termin eine weitere Zeugin Wilhelms mittels Videokonferenz einvernommen werden. Kuhns Anwalt, der ehemaligen Justizminister Michael Krüger, beantragte indes die Ladung weiterer sieben Zeugen. Sie sollen ebenfalls am 22. Mai gehört werden.

Kuhn hatte Privatanklage gegen Wilhelm eingebracht, auf dessen Homepage die Vorwürfe gegen Kuhn unter anderem wegen angeblicher sexueller Nötigung veröffentlicht worden waren. Der "Maestro" selbst war "aufgrund einer Terminkollision" am Montag nicht zum Prozess erschienen und hatte sich entschuldigen lassen. Auch zwei der drei geladenen Zeuginnen konnten der Verhandlung am Montag nicht beiwohnen. "Eine Zeugin wird nicht aussagen, weil sie sich dazu nicht in der Lage sieht", erklärte Richterin Martina Kahn. Die zweite Zeugin könne erst Ende Juni nach Innsbruck anreisen, weshalb die Richterin eine Videokonferenz organisieren will.

Verhandlung soll laut Richterin vertagt werden

Die Einvernahme der dritten Zeugin wurde schonend durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen. Da weder Kuhn, noch die anderen beiden Zeuginnen am Montag befragt werden können, müsse der Prozess vertagt werden, kündigte Kahn bereits zu Prozessbeginn an. Bei einem ersten Verhandlungstermin Mitte April hatten bereits Wilhelm selbst, sowie eine angeblich Betroffene ausgesagt. Der Termin war der Öffentlichkeit jedoch nicht mitgeteilt worden.

Das Landesgericht Innsbruck hatte zuvor bereits eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser zufolge musste Wilhelm die Vorwürfe vom Netz nehmen. Damit folgte das Gericht der Klage, die Kuhn über seinen Anwalt, den ehemaligen Justizminister Michael Krüger, eingebracht hatte. Der Beschluss gilt bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptverfahren.

Das Festival sah sich unter anderem mit Vorwürfen von "modernem Sklaventum", Lohn- und Sozialdumping, Lohnwucher, Scheinselbstständigkeit und Korruption konfrontiert. Kuhn wurde neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung auch eine einschüchternder Führungsstil vorgeworfen. Der Dirigent und Künstlerische Leiter hatte von "unhaltbaren Anschuldigungen" gesprochen. (APA, 30.4.2018)