Brüssel – EU-Bürger sind ab sofort bei Notfällen im Ausland besser geschützt. Eine seit Dienstag gültige EU-Richtlinie regelt, dass Reisende oder in einem Drittstaat lebende Unionsbürger künftig durch das gesamte Netz der europäischen Auslandsvertretungen konsularisch abgesichert sind.

Das soll immer dann zum Tragen kommen, wenn das Heimatland des Betroffenen keine Schutz gewähren kann – zum Beispiel dann nicht, weil es nicht oder nur mit einer kleinen Delegation in einem Drittstaat vertreten ist.

Konsularische Hilfe kann zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen beantragt werden. Zudem wird sie oft in Krisensituationen oder bei Naturkatastrophen notwendig. Nach Angaben der EU-Kommission reisten oder lebten zuletzt fast sieben Millionen EU-Bürger in Ländern und Gebieten, in denen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat.

Eine Kooperation der EU-Staaten zum Schutz von EU-Bürgern im Ausland gab es nach Angaben der EU-Kommission schon vor dem Start der neuen Richtlinie. Für betroffene Bürger habe diese Zusammenarbeit aber in manchen Bereichen eher nur auf dem Papier bestanden, heißt es. "Die neuen Vorschriften stärken die Rechte der Bürger und sind ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität", kommentierte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. (APA, 1.5.2018)