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Luxemburg – Im Streit über zu schmutzige Luft in Städten sind gut 1.400 Bürger vor dem EU-Gericht mit einer Schadenersatzklage gegen die Europäische Kommission gescheitert. Die Kläger hatten der Behörde vorgeworfen, bei der Umstellung auf ein neues Prüfverfahren für Autoabgase 2016 zu laxe Grenzwerte angesetzt zu haben.

Das Gericht entschied jedoch am Freitag in Luxemburg gegen sie. Schäden und persönliche Beeinträchtigung seien nicht nachgewiesen worden.

1.429 Kläger

Es geht um das neue Prüfverfahren im praktischen Fahrbetrieb – genannt Real Driving Emissions oder RDE -, das nach dem Dieselskandal eingeführt wurde. Es soll sicherstellen, dass Autos Schadstoff-Grenzwerte nicht nur im Labor, sondern auch im normalen Straßenverkehr einhalten, und dass Hersteller keine Betrugssoftware zur Manipulation der Tests einsetzen können.

Die 1.429 Kläger, die meisten davon aus Frankreich, machten aber geltend, die EU-Kommission habe bei der Umstellung Pflichten verletzt. Sie klagten auf einen symbolischen Schadenersatz von jeweils 1.000 Euro, weil die Luft und damit auch ihre Gesundheit schlechter geworden seien.

Auch hätten sie das Vertrauen verloren, dass die EU-Behörden Umweltzerstörung wirklich bekämpften. Die EU-Richter in Luxemburg wiesen dies aber als unbegründet ab.

CO2-Emissionen in EU gestiegen

Unterdessen wird die EU-Kommission in diesem Jahr einen Bericht über die gestiegenen CO2-Emissionen in der Europäischen Union vorlegen. Zuvor hatte Eurostat eine Schätzung präsentiert, wonach von 2016 auf 2017 der Kohlendioxid-Ausstoß um 1,8 Prozent gestiegen ist.

Eine Kommissionssprecherin erklärte am Freitag, die Brüsseler Behörde nehme den Bericht zur Kenntnis. Allerdings werde man über Fortschritte betreffend CO2-Emissionen in diesem Jahr noch berichten. Die Kommission werde auch einen Vorschlag für eine langfristige Strategie zu diesem Bereich in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen vorlegen. (APA, 4.5.2018)