Unfall-Gaffer, die Einsatzkräfte behindern, sollen in Österreich künftig bestraft werden.

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Wien – Sogenannte Unfallvoyeure, die einen Hilfs- oder Rettungseinsatz behindern, sollen künftig zur Kasse gebeten werden. Die Polizei wird ermächtigt, Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro zu verhängen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat am Freitag eine entsprechende Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in die Begutachtung geschickt.

Im Entwurf heißt es, dass "bei Vorliegen erschwerender Umstände" auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche verhängt werden kann – im Wiederholungsfall müssen notorische Gaffer, die bei Einsätzen im Weg stehen, bis zu zwei Wochen hinter Gitter.

Unzumutbare Beeinträchtigung

Die Strafandrohung soll auch für Personen gelten, die "die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind". Gemeint sind also Personen, die Bilder oder Videos von Opfern ins Netz stellen oder über soziale Netzwerke im Internet teilen. Abgesehen davon haben Betroffene, die auf Videos zu sehen sind, obwohl sie nie ihre Zustimmung erteilt haben, natürlich die Möglichkeit, gegen unverfrorene Fotografen oder Filmer zu klagen.

Hintergrund des Anti-Gaffer-Gesetzes sind zunehmende Beschwerden von Hilfs- und Rettungsorganisationen über Personen, die Einsätze behindern. Wie berichtet, sollen im Februar bei einem Rettungseinsatz in der U-Bahn-Station Reumannplatz in Wien-Favoriten rund 300 Schaulustige ein Durchkommen der Helfer erschwert haben. Ein 71-jähriger Mann, der zusammengebrochen war und reanimiert werden musste, verstarb später im Krankenhaus.

Deutsche Regelung schärfer

In Deutschland wurden Maßnahmen gegen Unfallvoyeurismus ebenfalls vor kurzem verschärft. Hier drohen Gaffern bis zu 1.000 Euro Strafe – das gilt auch schon für Lenker, die ihr Fahrzeug abbremsen, um eine bessere Sicht auf das Geschehen zu haben. Wer Fotos von Opfern schießt, riskiert in Deutschland bis zu zwei Jahre Haft. Die Polizei darf Handys sofort einkassieren. (simo, 11.5.2018)