Wolfsburg/Wien – Jene Verbraucher, die wegen des Dieselskandals mit einer Sammelklage gegen Volkswagen (VW) vorgehen wollen, können sich noch bis Sonntag, 20. Mai, auf verbraucherrecht.at gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrags anmelden. Daran erinnert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung. In den Sammelklagen werden Wertminderung und Folgeschäden geltend gemacht.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer eine Sammelklagen-Aktion für geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet. Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.

Ansprüche könnten verjähren

Betroffene müssten jetzt tätig werden, um ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen, betont der VKI am Montag. Denn Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18. September 2018 verjähren. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, muss daher spätestens Mitte September 2018 eine Klage einbringen. Mit der Teilnahme an der Sammelklage-Aktion könne eine Verjährung von Ansprüchen vermieden werden.

Der VKI hat gemeinsam mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl und Poduschka ein Sammelklagenkonzept entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt die Roland ProzessFinanz AG aus Köln. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht sei rechtlich nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitze und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlaubten, so der VKI.

Kein Prozesskostenrisiko

Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt allerdings ein Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall behalte der deutsche Prozessfinanzierer Roland eine Quote zwischen 10 und 37,5 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120 Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Kostenbeitrag 50 Euro. Der VKI empfiehlt auch jenen, die sich in einem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.

In den Sammelklagen soll eine Wertminderung der Fahrzeuge von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es nahe, dass Folgeschäden entstehen werden, gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung, sowie ein erhöhter Verschleiß insbesondere des Abgasreinigungssystems in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.

Welche Verbraucher berechtigt sind

Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind laut VKI alle Verbraucher berechtigt, die

- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008-2015)

- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18. September 2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18. September 2015 verkauft haben

- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde.

Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge. (APA, 14.5.2018)