Straßburg – Mit dem Verbot eines provokanten Theaterstücks hat Malta gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Das urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das katholisch geprägte Malta hatte das Stück "Stitching" des schottischen Dramatikers Anthony Neilson im Jahr 2009 von den Bühnen der Mittelmeerinsel verbannt.

Dieser Schritt erfolgte unter anderem mit der Begründung, es sei blasphemisch, zeige "gefährliche sexuelle Perversionen" und missachte die Opfer des Konzentrationslagers Auschwitz. In dem Stück geht es um ein Paar, das mit persönlichen Problemen kämpft. An einer Stelle sagt der männliche Protagonist beispielsweise, er habe beim Anblick eines Fotos von nackten KZ-Opfern einen Orgasmus erlebt.

Entschädigung zahlen

Der maltesische Staat muss der klagenden Theatergesellschaft nun eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zahlen. Die maltesischen Gesetze sähen einen kompletten Bann von Theaterstücken nicht vor, argumentierten die Straßburger Richter. Innerhalb von drei Monaten können Malta und die Kläger noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. (APA, 15.5.2018)