Karlsruhe – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsatz der Polizei Anfang Mai im baden-württembergischen Ellwangen gefassten Asylwerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen.

"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt", teilte das Gericht am Montag mit. Die Verfassungsbeschwerde sei "bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig". Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Der 23-Jährige sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden, weil er dort erstmals als Flüchtling registriert wurde und erst später nach Deutschland weiterreiste. Die Verfassungsklage hatte zum Ziel, die Abschiebung zu verhindern und die Freilassung aus der Abschiebehaft zu erreichen. (red, APA, 15.5.2018)