Recep Tayyip Erdoğan und Jan Böhmermann mussten am Oberlandesgericht Hamburg Niederlagen hinnehmen, das Urteil des Landgerichts wurde bestätigt.

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Hamburg – Im Rechtsstreit über das Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann hat sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan nicht durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamburg wies am Dienstag dessen Antrag zurück, Böhmermann sämtliche in der als "Schmähkritik" bezeichneten Satire enthaltenen Äußerungen über seine Person verbieten zu lassen.

Der Fernsehjournalist erreichte allerdings auch nicht, dass das teilweise Verbot einzelner Passagen durch die Vorinstanz aufgehoben wird. Damit bestätigten die Richter in dem Berufungsverfahren das Urteil des Landgerichts Hamburg.

"Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht"

"Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht", sagte Richter Andreas Buske in seiner Urteilsbegründung. "Ist Satire keine Kunst, steht sie unter dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit." Der Senat halte es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen sei. Mit Blick auf die von ihm geführte Regierung sei Kritik – auch massive Kritik – zulässig und diese müsse sich Erdoğan auch gefallen lassen.

Bestimmte Passagen des Gedichts blieben untersagt, da sie schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen beinhalten, für die es in der Person und dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe.

Teilverbot bestätigt

Das Landgericht hatte Böhmermann untersagt, bestimmte Passagen seiner Satire zu wiederholen. Bei anderen Versen befand die Pressekammer, dass Erdoğan diese aufgrund seiner Stellung als Staatspräsident und angesichts der Politik hinsichtlich seiner Kritiker hinnehmen müsse. Gegen das Urteil waren sowohl Böhmermann als auch Erdoğan in Berufung gegangen.

Der TV-Satiriker hatte das Gedicht in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vor zwei Jahren vorgetragen. Die Richter entschieden, dass die Grenze zur Ehrverletzung überschritten worden sei. Erdoğan bezeichnet das Gedicht als rassistisch. Die Affäre führte auch zu diplomatischen Verstimmung zwischen der Türkei und Deutschland. (Reuters, 15.5.2018)