Ganz so friedlich stehen in der OeNB nicht alle beisammen.

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Zum Schluss ging alles schnell im Saal 3 des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) Wien. Dort war am Donnerstag eine ganztägige Verhandlung angesetzt für jene Klage, mit der sich ein früherer interner Revisor der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gegen seine Entlassung wehrt. Die OeNB hatte dem studierten Techniker vor einem Jahr den Sessel vor die Tür gestellt, man wirft ihm vor, gegen IT-Vorschriften verstoßen zu haben. Der 52-Jährige bestreitet das, zudem sei die Entlassung um mindestens ein Jahr zu spät ausgesprochen worden, argumentiert sein Anwalt, Alois Obereder – der STANDARD hat berichtet. Die OeNB, von Anwalt Helmut Preyer vertreten, nimmt die Gegenposition ein.

Am Donnerstag also, die Zeugen warteten bereits vor dem Saal, sondierte der Richter einmal mehr die Möglichkeit eines Vergleichs. Man liege betragsmäßig weit, weit auseinander, kam es unisono von den Anwälten. Es geht ums Geld, denn dass der Kläger jemals wieder in "seinem Traumjob in der internen Revision" (der Chef der OeNB-Rechtsabteilung, der auch da war) landet, ist ausgeschlossen. Zu sehr hat man sich entfremdet.

Verfahren ruht

Beträge, Berechnungen, Begründungen flogen in der Folge von Kläger- zur Beklagtenseite und wieder zurück – und nach diskreten Besprechungen draußen vor der Tür vereinbarten die Anwälte Vergleichsgespräche. Das Verfahren ist ruhend gestellt, sollte binnen drei Wochen nichts aus der Einigung werden, wird im September weiterverhandelt. "Die Situation ist verfahren", hatte OeNB-Anwalt Preyer zuvor gemeint, und seiner Diagnose, mit dem Mitarbeiter "ist keine Zusammenarbeit mehr möglich" hatte niemand widersprochen.

Warum nicht? Wie kam's dazu, dass die "anfangs schöne Karriere" (Richter) eines "Naturtalents als Innenrevisor" (ein Exkollege des Klägers) in einem Feuerwerk aus Klagen endet? Mit denen will sich der langjährige Notenbanker gegen Versetzung (in erster Instanz gewonnen, in zweiter verloren, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug), Entlassung, gegen Mobbing (das er der OeNB vorwirft) wehren. Kämpft da ein David gegen Goliath?

Das wohl nicht, vielmehr dürfte eine bunte Gemengelage im Biotop der ehrwürdigen Nationalbank zur, für beide Seiten, unerquicklichen Lage geführt haben. Mit seinen Arbeitsmethoden hat sich der strenge Revisor keine Freunde gemacht, er selbst sagte beim Versetzungsprozess, er sei wohl zu "unbequem" gewesen. So kümmerte er sich um zwei Fälle, in denen Notenbanker beim Bankomaten fremdes Geld mitgenommen hatten, um aus der Hauptkassa verschwundene 50.000 Euro (tauchten anderswo auf), um Ausschreibungen im IT-Bereich.

Der Personalchef habe ihm seine "Prinzipientreue vorgeworfen, die mit der OeNB-Unternehmenskultur nicht zu vereinbaren wäre", meinte der Exrevisor vor Gericht einmal. Die OeNB widersprach. Hinter vorgehaltener Hand hieß es, die Methoden des Revisors seien untragbar gewesen.

Allerdings hat sich der Mann auch mit ganz oben angelegt: dem Direktorium unter Gouverneur Ewald Nowotny. 2013, bei einer von der EZB beauftragten Prüfung des von der OeNB zu verantwortenden Zahlungsverkehrs, kam die Revision zu einem kritischen Befund des Risikomanagements.

Ausgebügeltes Testat

Nach einer von Nowotny unterschriebenen Weisung vom 11. April wurde diese Beurteilung allerdings verbessert und fand in dieser reputierlicheren Form ihren Weg zur EZB. In den Augen des renitenten Revisors "ein falsches Testat, das ich abgeben musste". Laut Aktenvermerk Nowotnys von damals entsprach das Vorgehen der OeNB den europäischen Standards für Notenbankrevisoren.

Ein halbes Jahr später war der Vizeabteilungschef aus der Revision versetzt, wurde Chef des Referats IT-Compliance (3,5 Mitarbeiter), das sich erst in Gründung befand. Dafür sei er einfach "der beste Kandidat", wie es hieß.

Inzwischen ist der beste Kandidat zum kleinen Referenten in der Bankenaufsicht degradiert. (Renate Graber, 18.5.2018)