Immobilienmakler sind in Österreich grundsätzlich für beide Seiten tätig ("Doppelmakler") unddürfen auch von beiden Seiten, also Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter, eine Provision verlangen.

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Die Regierung will laut ihrem Arbeitsübereinkommen die "Qualifikationserfordernisse für die Ausübung des Gewerbes des Immobilientreuhänders" erhöhen. Was Türkis-Blau dabei konkret will, weiß auch Georg Edlauer, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer (WKÖ), noch nicht. Im Verband bereitet man sich aber schon einmal vor, hat man doch dort laut Edlauer ohnehin "genaue Vorstellungen", wie die Qualität der Maklerdienstleistungen noch zu steigern sei, und nennt etwa die Transformation der Immobiliencard von einem freiwilligen hin zu einem verbindlichen Instrument als Beispiel.

Geregelt sind die Rahmenbedingungen für Makler im Maklergesetz, für das das Justizministerium zuständig ist, beziehungsweise in der Immobilienmakler-Verordnung, die dem Wirtschaftsministerium unterliegt. Ob in den Ministerien bereits an Änderungen gearbeitet wird, war vorerst nicht in Erfahrung zu bringen.

Kein Bestellerprinzip

Das vieldiskutierte "Bestellerprinzip" dürfte aber jedenfalls aller Voraussicht nach nicht kommen. Denn auch wenn sich Gesundheits- und Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erst vor wenigen Wochen im parlamentarischen Budgetausschuss erstaunlich offen dafür ausgesprochen hat ("Nur wer Makler zuerst beauftragt, soll zur Zahlung der Provision verpflichtet sein", wurde sie in der Parlamentskorrespondenz zitiert) und dort generell für eine "Neuregelung der Maklergebühren" votierte: Das Bestellerprinzip steht nicht im Regierungsprogramm.

Deshalb rechnet Edlauer auch nicht damit, dass es kommt, sagt der oberste heimische Maklervertreter dem Standard – und beeilt sich hinzuzufügen, dass das in Österreich geltende Doppelmaklerprinzip (ein Makler vertritt beide Seiten, also Käufer und Verkäufer) europaweit einzigartig sei und viele Vorteile habe. Unter anderem den, dass sich ein Makler ja auch dafür aussprechen könne, bei einem Geschäft nur eine Seite zu vertreten. Dennoch wird das Bestellerprinzip in Diskussion bleiben.

Mehrere Initiativen

Dafür wird nicht nur die neue Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl sorgen, die die langjährige Forderung ihres Vorgängers Rudi Kaske gleich in ihre erste wohnpolitische Aussendung packte, sondern auch mehrere Pro-Initiativen, die teilweise schon seit Jahren laufen und in Form von Petitionen nun im parlamentarischen Bautenausschuss liegen. "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!" wurde von der Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr eingebracht und hat zum Ziel, dass nur noch Vermieter die Provision zahlen sollen. Knapp 8000 Bürgerinnen und Bürger haben unterzeichnet.

Die Initiative des Wiener Studenten Marcus Beringer ("Nur wer beauftragt, zahlt") wurde mit 550 Unterschriften in den Ausschuss eingebracht. Beide Initiativen blicken neidvoll nach Deutschland, wo das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen seit 2015 gilt und seit dem Vorjahr auch über die Einführung bei Kauftransaktionen diskutiert wird. Die dort gemachten "streng negativen" Erfahrungen sieht wiederum Edlauer als triftigen Grund, von der Einführung in Österreich Abstand zu nehmen. (Martin Putschögl, 18.05.2018)