Salzburg – Mit einem schwarzen Schal verhüllt, tritt die Angeklagte am Freitagvormittag umzingelt von Kameras in den Gerichtsaal. Die Leiche ihres Lebensgefährten wurde im Juni 2017 in einer grünen Regentonne in der Garage in Mattsee entdeckt. Die 61-jährige Deutsche soll ihm laut Anklage nach Sexspielen sechs Schlaftabletten verabreicht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahren Haft.

"Ich wollte ihm nichts tun", beteuert die 61-Jährige, die sich nicht schuldig bekennt. Die Schlaftabletten habe er selbst genommen, nachdem er auf Sex gedrängt habe. "Ich war ziemlich sauer. Er wollte mich beschwichtigen, weil er so fordernd war", sagte sie zum vorsitzenden Richter des Schöffensenats, Christoph Rother. Was das Paar zuvor zusammen im Bett gemacht hatte, dazu wurde die Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Sie habe selbst eine Schlaftablette genommen und dann zu dem 73-Jährigen gesagt: "Schatzi, nimm du auch welche, damit endlich Ruhe ist." Ruhe war dann vorerst. Irgendwann habe er aber so geschnarcht, dass sie auf dem Sofa weitergeschlafen hat. Am Morgen habe er noch immer geschnarcht. Als sie ihn mittags aufwecken wollte, sei er aber tot gewesen, schildert die Frau.

"Rettung hätte nichts gebracht. Er war ja tot."

"Warum haben sie nicht den Notarzt, die Rettung oder die Polizei gerufen?", fragt Richter Rother. "Die Rettung hätte nichts gebracht. Er war ja tot", sagt die Angeklagte, die vor Gericht angibt, 34 Jahre als Krankenschwester gearbeitet zu haben. Es habe keinerlei Lebenszeichen gegeben, sie habe seinen Puls überprüft.

"Was haben Sie mit dem Leichnam gemacht", setzt Rother die Einvernahme fort. Sie sei zunächst runter ins Wohnzimmer gegangen, habe sich hingesetzt und einen Klaren getrunken. "Ich musste erst mal raus und bin dann am See gelaufen. Als ich zurückkam, wurde es dunkel." Unter Tränen und mit leiser Stimme schildert die 61-Jährige, wie sie die Leiche aus dem Bett in die Garage schaffte.

Leiche eingewickelt und in Garage geschleppt

Statt jemanden zu verständigen, wickelte die Frau die Leiche in ein Leintuch, umwickelte sie mit Plastikfolie und einer grünen Plane. "Sind sie nicht auf die Idee gekommen, jemanden zu verständigen?", fragt der Richter noch einmal nach. "Ich hab darüber nachgedacht. Aber die denken dann, ich hätte ihn umgebracht. Außerdem gab es noch einen Haftbefehl aus Deutschland", erklärte die Frau ihr Vorgehen. Die grüne Regentonne, in der der Pensionist schlussendlich von seiner Exfrau gefunden wurde, habe sie extra gekauft. Nach einer Woche seien Körperflüssigkeiten in die Garage gelaufen. Am 27. Juni wurde die Leiche entdeckt. Sie war stark verwest. Eine genaue Todesursache konnte laut Gerichtsmedizin nicht mehr festgestellt werden.

"Die Anklage macht aus Möglichkeiten ein Faktum", sagt der Verteidiger der Frau, Johann Eder. Es gebe keinen Beweis dafür, dass die Menge der Schlaftabletten und der Alkohol zum Tod des Pensionisten geführt hätten.

Belastende Google-Suchen

Beweise und Zeugenaussagen rücken die Umstände in ein etwas anderes Licht. Ein Freund des Toten habe etwa ausgesagt, dass die 61-Jährige schon auf der Abschussliste des Pensionisten stand. Auch die Angeklagte dürfte sich schon um einen Neuen umgesehen haben. Ein Mann habe ausgesagt, dass er sich im Juni über eine Dating-Seite mit ihr verabredet habe. Auch die Google-Suchen, die ihr der Richter vorhält, sind belastend. Sie suchte etwa am 6. Juni, wenige Tage nach dem Tod, nach "Preis für Haus am Mattsee" oder "Online-Shopping Gefriertruhe" oder nach "Wohnungssuche Salzburg" und "Flüge Dominikanische Republik".

Die Angeklagte ist 15-fach vorbestraft. Der Staatsanwalt wirft ihr zudem noch schweren Diebstahl, gewerbsmäßiger schwerer Betrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Störung der Totenruhe vor. Die Angeklagte soll das Auto des verstorbenen Pensionisten verkauft, seine Kreditkarte verwendet und zahlreiche Bestellbetrügereien begangen haben, auch zulasten von Exfreunden. In Deutschland muss sich die 61-Jährige zudem noch wegen Betrugs verantworten. Für den Prozess wurde ein zweiter Termin am 25. Mai festgesetzt. (Stefanie Ruep, 18.05.2018)