Innsbruck/Wien – Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) sieht bei den Tiroler Festspielen Erl keine Notwendigkeit für einen Kollektivvertrag. Diese seien "von Größe und Umfang her" nicht mit Bregenz und Salzburg vergleichbar, die einem Festspiel-Kollektivvertrag unterliegen, führte Blümel in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ aus, die u. a. nach Vorwürfen des Lohn- und Sozialdumpings erfolgt war.

Die Gebarung der Festspiele sei "vollinhaltlich" den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend, so Blümel. Dies hätten Überprüfungen durch die Tiroler Gebietskrankenkasse, das Finanzamt Kufstein und die Finanzpolizei Kufstein im März 2018 ergeben. Zudem verwies der Kulturminister auf die inzwischen auf der Website der Festspiele veröffentlichte Gagenordnung.

Dass Musiker im selben Zeitraum sowohl mit einem Dienst- als auch einen Werkvertrag entlohnt wurden, sei mit der TGKK "akkordiert". Gemäß dieser "Einigung" könnten zwei Drittel des Künstlerhonorars als Dienstvertrag und ein Drittel als Werkvertrag ausbezahlt werden. Der Werkvertrag decke hierbei die Vorstellungen ab und werde auch nur dann ausbezahlt, wenn der Künstler auch tatsächlich auftritt.

Verhaltensregeln gewünscht

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Übergriffe verwies Blümel auf die zuständige Staatsanwaltschaft und auf die vom Stiftungsvorstand Anfang März aus der Taufe gehobene Ombudsstelle, die mittlerweile mit der ehemaligen grünen Soziallandesrätin Christine Baur besetzt wurde. Diese agiere "völlig autonom und selbstständig". Zudem sei die Geschäftsführung beauftragt worden, "Rules of Conduct" (Verhaltensregeln, Anm.) zu erarbeiten und zu implementieren.

Eine eigene Beratungsstelle für Missbrauchsopfer aus der Kreativbranche wie in Deutschland gebe es hierzulande nicht, so Blümel in der Beantwortung. Allerdings könne in derartigen Fällen die Bundesgleichbehandlungskommission zurate gezogen werden. (APA, 22.5.2018)