Präsident Trump teilt auf Twitter gerne aus.

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Washington/San Francisco – Mit der Blockade kritischer Kommentatoren im Kurzmitteilungsdienst Twitter hat US-Präsident Donald Trump laut einem Bundesgericht gegen die Verfassung verstoßen. Dass Twitter-Nutzer daran gehindert wurden, die Kurzmitteilungen des Präsidenten auf seinem persönlichen Twitter-Konto @realDonaldTrump zu lesen und direkt zu kommentieren, habe den ersten Verfassungszusatz zur Meinungsfreiheit verletzt.

Dies erläuterte die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald am Mittwoch in einer 75-seitigen Begründung ihre Entscheidung. Einigen Nutzern sei der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar "als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung" verwehrt worden, monierte die US-Bundesrichterin. Es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde – und dies sei beim Account @realDonaldTrump der Fall.

Meinungsfreiheit

Sie gab damit einer Gruppe von Twitter-Nutzern sowie dem Knight First Amendment Institute der Colombia University Recht, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben und im Juli 2017 gegen die Twitter-Blockaden Trumps geklagt hat. Buchwald hob hervor, dass Trump Twitter für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze und sein Twitter-Auftritt daher ein "öffentliches Forum" sei, das niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen dürfe.

Was der Präsident mit diesem Tweet heute meinte, ist unklar.

Der Präsident habe zwar auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung, dürfe durch dessen Ausübung aber dieses Recht bei seinen Kritikern nicht einschränken. 52 Millionen Nutzer folgen dem US-Präsidenten auf @realDonaldTrump. Es ist aber nicht klar, hinter wie vielen dieser Accounts echte Menschen und hinter wie vielen Softwareroboter – sogenannte "social bots" – stecken. Er hat auch noch ein offizielles Twitter-Konto unter @POTUS, der Abkürzung für "President of the United States".

Der Forderung der Kläger, gegen Trump und seinen Social-Media-Beauftragten Dan Scavino in der Sache eine einstweilige Verfügung zu erlassen, kam die Richterin allerdings nicht nach. Sie setze darauf, dass sich das Weiße Haus an ihre Entscheidung halte, weil "kein Regierungsvertreter über dem Gesetz steht", erklärte Buchwald. Wievielen Nutzern der direkte Blick auf Trumps Tweets verwehrt wurde, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen. (red, APA, AFP, 23.5.2018)