Wien – Mit einem besonders krassen, aber für ihn auch lehrreichen Fall von Cybermobbing beschäftigt sich Richter Gerald Wagner im Prozess gegen Peter L., den selbsternannten "Laufhauskönig". Der 46-Jährige soll über ein Jahr lang in einer Unzahl von Postings auf diversen sozialen Netzwerken seine Exfreundin wüst beschimpft haben – auch dann noch, als das Strafverfahren gegen ihn bereits im Laufen war.

Seit 1. Jänner 2016 ist in Österreich die "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems", wie das Delikt in Juristensprache heißt, strafbar. Betroffen sind nicht nur Kinder und Jugendliche: Schon im Jahr 2011 stellte das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in einer Umfrage fest, dass auch zwölf Prozent der Erwachsenen, die auf Facebook, Twitter und Co aktiv sind, schon zumindest einmal mit Schmähungen oder sexuellen Belästigungen konfrontiert waren. Der überwiegende Teil davon sind Frauen.

Geständiger Angeklagter

Im Fall von L. ist es Michaela W., deren Beruf es ist, sich öffentlich auszuziehen – eine Karriere, die laut Verteidiger Nikolaus Rast der Angeklagte eingefädelt hat. Die private Trennung hat L. offensichtlich nicht verkraftet: Seit April 2017 wütet er im Netz derart, dass auch Rast wenig Positives daran finden kann – so kündigt er an, dass sein Mandant geständig ist und auch zugesteht, W. zum Beispiel als "Schlatzfut" bezeichnet zu haben. Im Begriff "Mäusefäuste" für die Brüste der Burlesquekünstlerin sieht der Rechtsvertreter dagegen keine Beleidigung.

Richter Wagner stellt dem Angeklagten zu Beginn eine völlig berechtigte Frage, die sich im Internet aktive Menschen grundsätzlich stellen sollten: "Wieso meinen Sie, dass es die Öffentlichkeit interessiert, wenn Sie über ein Jahr lang Frau W. beschimpfen?" Eine wirkliche Antwort erhält er darauf nicht, L. vermutet, seine Expartnerin habe Angst, dass er ihre Karriere zerstören würde. Die Privatbeteiligtenvertreterin widerspricht: "Meine Mandantin wünscht sich nur, dass sie endlich Ruhe vor sexistischen Postings hat", erklärt sie. W. stellt daher auch keine Geldforderungen.

Drei Vorstrafen

Der dreifach vorbestrafte L. verspricht, sich in Bezug auf W. künftig von Tastaturen fernzuhalten. Bei einem Strafrahmen bis zu einem Jahr erhält der Unternehmer fünf Monate bedingt. "Es geht da um hunderte Nachrichten, und nach mehr als einem Jahrzehnt hier im Haus, wo man immer wieder mit Beleidigungsfällen konfrontiert ist, hat dieser Fall eine neue Qualität erreicht – eines der Wörter habe ich bisher nicht gekannt", verrät Wagner. (Michael Möseneder, 25.5.2018)