Wien/Gumpoldskirchen –In der von der Justiz 2017 nach sieben Jahren Ermittlungen eingestellten Causa Glücksspiel um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), den Novomatic-Konzern sowie Lobbyisten ist ein Brief aufgetaucht. Anfang Juni 2006 hat der damalige Novomatic-Chef Wind von einer geplanten Gesetzesverschärfung bekommen und prompt Finanzminister Grasser mit Abwanderung gedroht.

"Wie uns vor wenigen Tagen aus Abgeordnetenkreisen bekannt geworden ist, befindet sich derzeit eine Regierungsvorlage in Vorbereitung, die eine Novellierung des § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz zum Gegenstand hat. Danach soll der vom Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommene (und in die Landeskompetenz fallende) Bereich der Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten durch verschiedene Restriktionen in einer Weise eingeschränkt werden, die den geordneten Betrieb solcher Automaten unrentabel machen würde und einer Vernichtung eines seit Jahrzehnten bewirtschafteten Marktsegments gleichkäme." Mit diesen Worten eröffnete der damalige Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt sein Schreiben an den zu der Zeit amtierenden Finanzminister Grasser am 6. Juni 2006, das mit "DRINGEND" tituliert ist und der APA vorliegt.

Mit Kündigungen gedroht

Wohlfahrt schwang sogleich auch die Job- beziehungsweise Abwanderungskeule: "Eine solche Maßnahme würde unserem Konzern, der allein in Österreich (weltweit: 6.500) rund 1.800 Mitarbeiter/innen beschäftigt und von seiner Konzernzentrale in Niederösterreich aus seit mehr als 25 Jahren eine international erfolgreiche Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro im Jahr 2005 leitet, die Geschäftsgrundlage für den österreichischen Automatenmarkt und die Absicherung unserer heimischen Arbeitsplätze entziehen und uns zwingen, einen Großteil unserer Mitarbeiter/innen zu kündigen", so der Novomatic-Chef. "Auch ein Weiterbestand unserer Konzernzentrale in Österreich wäre unter den geplanten Rahmenbedingungen ernsthaft gefährdet."

Außerdem weist Wohlfahrt darauf hin, dass dem Staat durch die in Erwägung gezogenen "Restriktionen" im Automatenbereich bis zu 50 Millionen Euro an Umsatzsteuer sowie "rund 100 Millionen Euro an Landesabgaben in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten" entgingen. Das seien "äußerst negative fiskalische Effekte".

Spielerschutz

Die anstehenden Verschärfungen hätten für das Automatenspiel außerhalb der zwölf Spielbanken, die allesamt in Händen der teilstaatlichen Casinos Austria sind, gegolten. Novomatic hätte das mit seinem Spielautomaten in "Admiral"-Hallen am meisten betroffen, der Konzern war und ist der Platzhirsch am Automatenmarkt. Das sogenannte kleine Glücksspiel außerhalb der Vollkasinos unterlag damals noch nicht dem Bundes-Glücksspielgesetz (GSpG), sondern war Ländersache. Die von Wohlfahrt genannten Bundesländer hatten das Zocken an einarmigen Banditen erlaubt. Zwischenzeitlich unterliegt jegliches Automatenglücksspiel dem Glücksspielregime des Bundes, jedoch haben die Länder weiterhin die Freiheit, die Geräte grundsätzlich zu erlauben oder zu untersagen. Die neuen, Jahre später vergebenen Länderkonzessionen hat zum Großteil Novomatic inne.

In dem Brief an Grasser brachte Wohlfahrt auch das Spielerschutzargument: Ein Verbot würde lediglich eine Abwanderung des Automatenspiels in die Illegalität bewirken.

Abschließend ersuchte der damalige Novomatic-Boss Grasser, "von dem geplanten Vorhaben Abstand zu nehmen und um Koordinierung eines Gesprächstermins mit allen Beteiligten". Bei Novomatic habe es für "Befremden" gesorgt, dass die geplante Gesetzesverschärfung "entgegen sonst üblichen und in einer demokratischen Wirtschaftsordnung vorausgesetzten Gepflogenheiten – völlig ohne Akkordierung mit den betroffenen Ländern und der Industrie, in der unser Konzern eine führende Rolle spielt – nahezu 'überfallsartig' umgesetzt werden soll", so Wohlfahrt.

Keine Verschärfung im Bund

Die geplante Verschärfung kam sodann nicht, in Wien wurde erst viel später, ab Anfang 2015, das kleine Glücksspiel verboten. Ebenso wenig kam die kurz darauf forcierte Lockerung des Glücksspielmonopols zugunsten Novomatics, die die Justiz jahrelang beschäftigte. Erst im April 2017 wurden diesbezügliche Ermittlungen eingestellt.

In der sogenannten Glücksspielcausa war sieben Jahre lang wegen Verdachts auf Bestechung, Geschenkannahme und Untreue gegen Grasser, den Lobbyisten Walter Meischberger und Ex-Novomatic-Boss Wohlfahrt ermittelt worden. Der Vorwurf: Grasser habe sich 2005 von Novomatic mit 100.000 Euro bestechen lassen, als Gegenleistung für seine Unterstützung bei einer Liberalisierung des Glücksspielmonopols. Weiters war gegen Meischberger und andere wegen des Verdachts auf Scheinrechnungen ermittelt worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte ihre Ermittlungen vor einem Jahr, im April 2017, ein. Im Jahr 2016 hatte Wohlfahrt in einem Zivilverfahren als Zeuge Zahlungen an Meischberger für "strategische Kommunikationsberatung" bestätigt. "Sämtlichen Zahlungen standen adäquate Leistungen der Rechtsempfänger zugrunde", betonte der frühere Novomatic-Chef zugleich.

Die Regierungsparteien ÖVP und BZÖ hatten 2006 unmittelbar vor der Sommerpause die Abschaffung des Glücksspielmonopols der Casinos Austria geplant. Die Novelle hätte den Weg für den Novomatic-Konzern freigemacht, der sich gemeinsam mit der Telekom Austria für das lukrative Lottogeschäft interessiert hätte. Die Casinos Austria beziehungsweise die zu ihnen gehörigen Lotterien haben davon aber erfahren und über ÖVP-Politiker gegen die Aufweichung lobbyiert. Letztendlich kam die Novelle nicht. (APA, 25.5.2018)