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Vom Sesselkreis bis zum Einzelgespräch: Ein Supervisor oder Coach soll Menschen dabei helfen, das Berufsleben zu optimieren. Die WKO findet, das gehe nicht ohne Gewerbeschein.

Foto: Picturedesk / Christine Müller

Wien – Zwischen Wirtschaftskammer (WKO) und Supervisoren herrscht dicke Luft. Letztere sind auf die Beratung für Personen in psychosozialen Berufen spezialisiert und sehen den Stand als freien Beruf. Das passt der Kammer gar nicht, sie geht dagegen vor – offenbar mit Erfolg: Einige Supervisoren wurden wegen ihrer fehlenden Gewerbeberechtigung bereits abgestraft.

380 bis 560 Euro macht der Obolus aus, weil der Beruf ohne Gewerbeschein ausgeübt wurde. Vor allem der im Umfeld der WKO angesiedelte Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb geht gegen den Berufsstand vor. In einem Schreiben an die Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS) wird "dringend die Einstellung dieser Förderung einer unzulässigen Gewerbeausübung" gefordert.

800 unerlaubte Freigeister

Der Schutzverband betont zudem, dass Supervision nur von Psychiatern, Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen freiberuflich angeboten werden dürfe. "Alles andere im Rahmen der Supervision unterliegt der Gewerbeordnung in Form der Lebens- und Sozialberatung von Personen und der Unternehmensberatung von Organisationen", macht die kammernahe Einrichtung unmissverständlich klar. Laut Kammer sind 800 Supervisoren außerhalb ihrer Einrichtung tätig.

ÖVS-Chef Wolfgang Knopf ist wegen der Vorgangsweise empört, und er gibt sich kampfbereit. Gegen die ergangenen Bescheide werde Beschwerde eingelegt. "Textbausteine für den Einspruch können bei uns eingefordert werden", heißt es in einer Information an die 1300 Mitglieder.

Knopf beruft sich einerseits auf eine Information des Wirtschaftsministeriums von 1997, laut der die Supervision als freier Beruf möglich sei. 2002 wurde diese Angabe vom Ressort bestätigt. Andererseits sieht man sich in den Fachbereichen Lebens- und Sozialberater oder eben Unternehmensberater nicht richtig aufgehoben.

"fröhliches Pfuschen"

Der ÖVS lehnt die Zuordnung aus "Qualitäts- und Identitätsgründen" ab. Dazu kommen die Kosten für Gewerbeschein sowie für Zusatzausbildungen, die für den Beruf nicht benötigt werden, wie Knopf sagt. Angesichts des Streits sieht er betroffenen Kollegen ökonomisch bedroht. "Wir lassen uns nicht in ein Korsett zwingen, das für uns nicht praktikabel ist."

Der Streit wird dadurch verschärft, dass ÖVS-Supervisoren mit vielen Behörden kooperieren und ihre Dienste erbringen. Die Lebensberater kommen daher oft nicht zum Zug. Daher informierte die Kammer ihre Mitglieder, dass Lebensberater mit Supervisionsweiterbildung Ablehnungen der Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen melden sollen. "Diesbezüglich werden gerade verschiedene Klagen gegen Ämter vorbereitet", schrieb der Fachverband.

Der Kleinkrieg wird hart geführt. So erregte ein Schreiben von Knopf an die Mitglieder den Unmut der Kammer. Der ÖVS-Chef schloss sein Positionspapier in dem Streit mit: "fröhliches Pfuschen." Die Kammer legte die Äußerung glatt als "Aufforderung zu gesetzwidrigem Handel" aus.

Mittlerweile hat sich auch das Wirtschaftsministerium gegen den ÖVS gestellt. In einem Schreiben an die WKO wird deren Position geteilt. Zur Berufsausübung bedürfe es "einer Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung". (Andreas Schnauder, 28.5.2018)