Der EU-Rat setzt sich in seinem finalen Entwurf zum EU-Urheberrecht für Uploadfilter ein.

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Der EU-Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, hat seine finale Position zur kommenden Urheberrechtsreform akkordiert. Und diese beinhaltet zwei Punkte, die schon länger umstritten sind: das sogenannte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter, die die illegale Weiterverbreitung geschützter Inhalte unterbinden sollen.

Plattformen sollen alle Inhalte vorab prüfen

Uploadfilter sehen vor, dass Internetplattformen schon im Vorhinein prüfen müssen, ob von Nutzern hochgeladene Inhalte Urheberrechte verletzen könnten. Viele Seiten tun dies gar nicht oder nur eingeschränkt, ermöglichen es aber, Verstöße nachträglich zu melden. Teilweise sind automatisierte Systeme im Einsatz.

Youtube etwa analysiert Audioinhalte neuer Videos, um die widerrechtliche Verwendung von geschützter Musik zu verhindern. Systeme wie diese haben in der Vergangenheit aber immer wieder auch legalen, von den jeweiligen Uploadern selbst erstellten Content blockiert. Einige Kritiker sehen Uploadfilter als ersten Schritt zu einer umfänglichen Zensur. Direkte Strafen für die Verweigerung eines Uploadfilters sind nicht vorgesehen. Diese sind aber auch nicht nötig, denn Youtube und Co sollen künftig für Urheberrechtsverstöße der Nutzer haften, so die Idee.

Leistungsschutzrecht: 28 Einzelregelungen drohen

Das Leistungsschutzrecht bezieht sich auf Auszüge aus Texten. Selbst für die Wiedergabe kurzer Passagen sollte gezahlt werden, forderten etwa Verleger und zuletzt auch Nachrichtenagenturen. Sie zielen damit unter anderem auf kurze Textausschnitte ab, wie sie Google und andere Suchmaschinen in ihren Ergebnissen liefern.

Eine einheitliche Regelung ist allerdings gescheitert, da einige Staaten auf Verschärfungen drängen, während andere für Lockerungen plädieren. Der Rat hat allerdings keinen neuen Vorschlag erarbeitet, sondern will die Regelung an die einzelnen Mitgliedstaaten abgeben. Die einzige Vorgabe: "Unerhebliche" Textausschnitte sollen weiter kostenlos verwendbar sein, doch was unter dieser Definition zu verstehen ist, bleibt offen.

Kritik

Scharfe Kritik gibt es hier von der deutschen EU-Parlamentarierin Julia Reda (Piraten beziehungsweise Grüne, EFA). Ihrer Ansicht nach drohen durch die Uploadfilter Löschungen von legaler Meinungsäußerung, was ein Verstoß gegen Europarecht und die Grundrechtscharta wäre. Hinsichtlich des Leistungsschutzrechtes kritisiert sie, dass 28 unterschiedliche Definitionen für nutzbare Textstellen dem Ansinnen eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes zuwiderlaufen und Internetfirmen aus Vorsicht wohl die strikteste Interpretation in Europa umsetzen würden.

Zudem sei nicht geklärt, ob eine solche Definition auch Hyperlinks gebührenpflichtig machen könnte, da Suchmaschinenergebnisse diese üblicherweise mit dem Titel des jeweiligen Textes anzeigen. Laut netzpolitik.org könnte das Leistungsschutzrecht auch Plattformen wie die Wikipedia gefährden.

Am Zug ist nun das Europaparlament, das ebenfalls einen finalen Vorschlag zur Urheberrechtsreform einbringen wird. Bisherige Entwürfe sind der Position des Rates allerdings recht ähnlich. Er gelangt in rund drei Wochen zur Abstimmung im Rechtsausschuss, bis dahin gibt es noch die Möglichkeit für größere inhaltliche Änderungen. (red, 28.5.2018)