In ihrer ersten Ausschreibung fördert die zuletzt wegen ihrer redimensionierten Dotation in Diskussion geratene Innovationsstiftung für Bildung Projekte, die sich mit der Entwicklung digitaler Lehr- und Lernmittel befassen. Bis zu 25.000 Euro pro Vorhaben, die mit Unterstützung von Schülern oder Lehrern durchgeführt werden müssen, stehen zur Verfügung, heißt es in einer Aussendung.

Die 2017 gegründete Stiftung ist in einem eigenen Gesetz verankert. Sie sollte ursprünglich mit einer aus der Bankenabgabe stammenden Ausstattung von 50 Mio. Euro "Projekte fördern, die Transformationsprozesse in den Bildungseinrichtungen auslösen". Die Mittel sollen in innovative Projekte im Bildungs- und Forschungsbereich fließen.

Bewerbung ab Juni möglich

Durch eine im April verabschiedete Novelle des Gesetzes wurde ab heuer auf eine jährliche Dotierung in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro umgestellt. Für 2018 sind genau diese zwei Mio. für die Stiftung vorgesehen, heißt es in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bildungsministeriums. Als Maximalausstattung mit Bundesmitteln sind weiter 50 Mio. Euro festgelegt.

Im Rahmen der nunmehr ersten Ausschreibung können sich zwischen 1. Juni und 7. September Interessenten um Mittel in der Höhe von insgesamt 200.000 Euro bewerben. Das Programm greife "eines der Schwerpunktthemen der Innovationsstiftung auf: Digitalisierung und den Umgang mit digitalen Medien in Bildungseinrichtungen. In diesem Bereich hat Österreich im internationalen Vergleich doch einen erheblichen Aufholbedarf", so Stefan Zotti, Chef des Österreichischen Austauschdienst (OeAD), wo die Stiftung angesiedelt ist.

Frei nutzbare Lernressourcen

Die Entwicklungen sollen etwa in Zusammenarbeit von Lehrern, Forschern, Verlagen und Schulbuchautoren entstehen und die Materialien Querschnittsthemen wie Mobilität, Migration, Demokratie usw. abbilden. Die fertigen Produkte werden dann als frei nutzbare Lernressourcen zur Verfügung stehen, heißt es. Anträge können etwa Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Institutionen oder Unternehmen verpflichtend in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung einreichen. (APA, 29.05.2018)