Wien – Die Ermittlungen in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds werden bald beendet sein. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft, ob Verantwortliche des zum Innenministerium ressortierenden, 2017 aufgelösten Fonds Geld widmungswidrig ausgaben. Und es geht um den Verkauf des Areals am Heumarkt, das der Fonds 2008 um 4,2 Mio. Euro verkauft hat, vielleicht zu billig. Inzwischen gehört die Immobilie Michael Tojner, der sie bebauen lässt.

Nun sind die Ermittlungen so gut wie abgeschlossen, die WKStA wird ihren Vorhabensbericht demnächst ans Justizministerium schicken. 2017 hatte sie noch die Weisung erhalten, Beschuldigte erneut zu vernehmen. Ob das neue Erkenntnisse gebracht hat, ist nicht bekannt. Ursprünglich hatte die WKStA – angeblich – vor, das Verfahren einzustellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Doppelrolle

Die Causa hat einen schillernden Seitenaspekt, der mit jener "Taskforce" zusammenhängt, die sich im Regierungsauftrag um die Strafrechtsverschärfung kümmert. In die "Lenkungsgruppe" dieser Taskforce hat das Innenministerium den Chef jener Sektion entsandt, die über der Abteilung Fondsaufsicht stand. Er war bis 2012 auch Vorsitzender des Kuratoriums bzw. Aufsichtsrats des Fonds. Das hat der Rechnungshof unter Josef Moser 2013 harsch kritisiert: Die Doppelfunktion widerspreche dem Gesetz.

Dass ausgerechnet dieser Beamte für die Lenkungsgruppe Strafrecht ausgesucht wurde, haben Abgeordneten der Liste Pilz thematisiert. Sie stellten eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser, um zu eruieren, ob der Beamte in der Lenkungsgruppe "tragbar" sei und ob (noch) gegen ihn ermittelt werde.

Der Minister hält sich bedeckt. "Persönliche Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts", die Beschuldigtenfrage wird aus Datenschutzgründen nicht beantwortet. Zudem habe ja das Innenministerium den Beamten ausgesucht, heißt es im Justizministerium hinter vorgehaltener Hand.

"Nicht relevant"

Und was sagt das Innenministerium zum Thema Gesetzesverstoßvorwurf versus Entsendung in die Lenkungsgruppe Strafrecht? "Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun. Daher ist dies auch ... nicht relevant", erklärt ein Sprecher auf Anfrage. (Renate Graber, 30.5.2018)