Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) darf den Datenstrom am weltweit größten Internetknoten in Frankfurt am Main weiter für seine Arbeit nutzen.

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Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) darf den Datenstrom am weltweit größten Internetknoten in Frankfurt am Main weiter für seine Arbeit nutzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberfirma ab.

Internationale Kommunikation überwachen und aufzeichnen

Das Innenministerium darf demnach das Unternehmen verpflichten, bei Maßnahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den Auslandsgeheimdienst mitzuwirken. Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sei der BND im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, auf Anordnung des Innenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, entschied das Gericht. Bei der strategischen Telekommunikationsüberwachung werden etwa E-Mails anhand vorher festgelegter Suchbegriffe durchsucht. Dabei entstandene Treffer werden auf ihre Relevanz überprüft. (APA, 31.5.2018)