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In diesem Gebäude an einer Bahntrasse befand sich ein CIA-Geheimgefängnis in Rumänien.

Foto: AP Photo/ File

Straßburg/Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rumänien und Litauen wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen in geheimen CIA-Gefängnissen auf ihrem Staatsgebiet verurteilt. Die rumänischen und litauischen Behörden hätten von den Gefängnissen gewusst und mit dem US-Auslandsgeheimdienst kooperiert, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag.

Damit hätten sie drohende Misshandlungen in Kauf genommen. Beschwerde eingereicht hatten ein staatenloser Palästinenser und ein Saudi. Sie hatten jeweils geltend gemacht, in den Geheimgefängnissen misshandelt worden zu sein. Beide sind mittlerweile im umstrittenen US-Gefangenlager Guantanamo auf Kuba interniert.

Rumänien muss dem Saudi 100.000 Euro Entschädigung zahlen, Litauen dem Palästinenser 130.000 Euro. Beide Länder müssen die Umstände aufklären, unter denen die Häftlinge auf ihr Staatsgebiet kamen, wie sie behandelt wurden und auf welchem Wege sie das Land wieder verlassen haben. Sowohl die verurteilten Staaten als auch die Beschwerdeführer können binnen drei Monaten gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen.

9/11-Verdächtiger

Der Palästinenser wird von den USA verdächtigt, an der Planung der Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 beteiligt gewesen zu sein. Er wurde 2002 in Pakistan festgenommen. Der Mann aus Saudi-Arabien soll Anschläge auf ein US-Militärschiff und einen französischen Öltanker begangen haben und wurde im Oktober 2002 in Dubai aufgegriffen.

Die Richter skizzieren in ihrem Urteil das System der US-Geheimgefängnisse. Über die Jahre hätte die CIA den Regierungen mehrerer Länder Geld dafür gezahlt, dass sie solche Internierungsstätten beherbergen, teilte das Gericht mit. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass in Litauen von Februar 2005 bis März 2006 ein solches CIA-Gefängnis existierte, in Rumänien von September 2003 bis November 2005.

Damit gehen nach Ansicht der Richter zahlreiche Menschenrechtsverletzungen einher. So hätten die Länder das Folterverbot missachtet. Zwar seien die Insassen der CIA-Einrichtungen in den beiden Ländern vermutlich weniger schwer misshandelt worden als anderswo. Doch die Behörden hätten es dem Geheimdienst erlaubt, die Männer an andere Orte zu bringen – wo erneut Folter oder auch die Todesstrafe gedroht hätten.

Die Gefangenschaft im Geheimen widerspreche zudem fundamental der Menschenrechtskonvention. Beide Häftlinge wurden immer wieder an neue versteckte Orte gebracht, bevor sie schließlich nach Guantanamo kamen.

Beide Kläger hatten zu einem früheren Zeitpunkt von brutaler Folter während ihrer jahrelangen CIA-Gefangenschaft berichtet. Einer von beiden machte geltend, er sei einem Arzt zufolge dabei viermal beinahe gestorben. Er verlor ein Auge. (APA, 31.5.2018)