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Carles Puigdemont in Berlin.

Foto: REUTERS/Marcelo del Pozo

Berlin – Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft hat die Auslieferung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont an Spanien beantragt. Sie forderte das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein auf, die Auslieferung Puigdemonts "für zulässig zu erklären", teilte die Behörden am Freitag in Schleswig mit. Sie beantragte nach eigenen Angaben außerdem erneut, den Politiker in Auslieferungshaft zu nehmen.

Die deutschen Strafverfolger sehen im Wesentlichen die Vorwürfe der spanischen Staatsanwälte bestätigt, die Puigdemont unter anderem Rebellion vorwerfen. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig könnte eine Auslieferung Puigdemonts wegen Hochverrats und Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall infrage kommen.

Gewaltvorwurf

"Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material ist dabei nicht widersprüchlich, sondern belegt offenkundig das Ausmaß der am Wahltag erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem Verfolgten zuzurechnen sind", heißt es in der Mitteilung. Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor. Puigdemont drohe im spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. "Es ist das Recht eines demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen", erklärte die Behörde.

Am 5. April hatte das OLG in Schleswig den Vorwurf der Rebellion für den Haftbefehl als "von vorneherein unzulässig" erklärt. Für Hochverrat als Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.

Puigdemont hatte vergangenen Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen und war anschließend vor den Ermittlungen der spanischen Justiz nach Belgien geflohen. Kurz vor Ostern wurde der 55-Jährige auf der Durchreise in Schleswig-Holstein aufgrund eines von Spanien gestellten europäischen Haftbefehls festgenommen. (APA, 1.6.2018)