Geringere Pension, höhere Pensionsbeiträge, längere Arbeitszeit: Nicht alle Notenbanker wollen sich damit abfinden.

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Wien – Die Bezieher sogenannter Notenbankpensionen wollen sich nicht geschlagen geben. Eine Zeit lang schien es, als hätten sich jene Mitarbeiter und Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die mit ihrem Rechtsstreit gegen die Kürzung ihrer Bezüge bislang gescheitert sind, mit ihrem Schicksal abgefunden. Doch nun starten sie einen neuen Anlauf. Und diesmal wollen sie die Causa vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bringen.

Am 30. April haben zwei OeNB-Mitarbeiterinnen die Notenbank beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Ihre Anwälte beziehen sich darin u. a. auf die Nachteile, die ihnen aus dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBegrG 2015) erwachsen. Das sieht die Kürzung sogenannter Luxuspensionen in diversen staatsnahen Institutionen vor. Die von der OeNB finanzierte Bankpension zählt dazu. Sie steht Mitarbeitern der Dienstrechte DB1 und DB2 zu, also Leuten, die bis Ende 1997 angestellt worden sind und beträgt 85 bzw. 80 Prozent des letzten Aktivbezugs.

Wie die OeNB 2017 vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgerechnet hat, kostete die neue gesetzliche Regelung ihre davon betroffenen "Durchschnittsbankpensionisten" (mit monatlich brutto 17.500 Euro) 10,45 Prozent ihrer Bezüge. Die höchste Pensionszahlung lag damals übrigens bei 34.400 Euro brutto (im Monat), wie die OeNB vor dem VfGH auch angegeben hatte.

Eingriff in Einzelverträge

Die zwei Klägerinnen thematisieren zudem die deutliche Anhebung ihrer Pensionsbeiträge und die Tatsache, dass sie bis zum Ruhestand um Jahre länger arbeiten müssen als ursprünglich vereinbart. Sie sehen darin "massive Eingriffe in privatrechtliche Einzelverträge, mit denen sie sich nicht anfreunden können", erklärt der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der OeNB, Robert Kocmich, auf Anfrage.

Die Anwälte stellen in den Klagen diesmal unionsrechtliche Aspekte (wie Unabhängigkeit der Zentralbanken) und etwaige Verstöße gegen die Grundrechtscharta in den Vordergrund. Dabei geht es beispielsweise ums Recht auf Eigentum oder Nichtdiskriminierung. Sie hoffen, dass die Wiener Richter die Causa wegen dieser EU-rechtlichen Themen dem EuGH vorlegen werden.

Bisher abgeblitzt

Bisher sind die streitbaren Notenbanker vor Gericht stets gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof ließ sie mit ihrer Argumentation, das in privatrechtliche Einzelverträge eingreifende SPBegrG sei verfassungswidrig, abblitzen. Die Klagen beim Zivilgericht waren ebenso erfolglos, und der Oberste Gerichtshof brachte die Causa aus Formalgründen nicht zum EuGH: Die Anwälte hätten die unionsrechtlichen Aspekte zu spät aufs Tapet gebracht.

Damit es diesmal wirklich klappt, sollen sukzessive mehrere Klagen von unterschiedlich betroffenen Notenbankern eingebracht werden. Das lässt Zentralbetriebsratschef Kocmich durchblicken; der Zentralbetriebsrat selbst klage diesmal aber nicht. Was die Arbeitnehmervertreter dann mit der Causa zu tun haben, erklärt er so: Der Betriebsrat unterstütze "die Mitarbeiter, die ihr Recht suchen" mit Berechnungen und Auskünften. Wie oft berichtet, haben viele der betroffenen Notenbanker eine sehr günstige Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

OeNB wartet ab

Und was sagt die OeNB zu den neuen Klagen? Sie halte sich an die Gesetze und warte ab, was die Gerichte entscheiden werden, erklärt ein Sprecher ungerührt. Die erste Verhandlung wird Ende August stattfinden. (Renate Graber, 2.6.2018)