2015 hatte der Filmpirat eine abgefilmte Version von "Ant-Man" in Umlauf gebracht.

Foto: Ant Man

Kommt ein neuer Film in die Kinos, so dauert es normalerweise nicht lange, bis er auch auf dubiosen Portalen im Netz gestreamt oder heruntergeladen werden kann. Die Bild- und Audioqualität der ersten Veröffentlichungen ist aber meist bescheiden. Denn oft handelt es sich um sogenannte "Camrips".

Unter diesem Begriff versteht man eine Aufnahme, die durch das Abfilmen der Leinwand im Kino entstanden ist. Solche hatte auch der 21-jährige Jordan Quartermain angefertigt und im Netz verbreitet. Nun wurde er dafür verurteilt.

17 Filme aufgezeichnet und verbreitet

Begonnen hat er seine "Karriere" als Filmpirat laut Torrentfreak mit der Comicverfilmung "Ant-Man", der anno 2015 in die Lichtspielhäuser kam. Auch das Aufzeichnen und Verbreiten zahlreicher weiterer Filme wurde ihm zur Last gelegt. Darunter etwa "Deadpool" und "London Has Fallen". Insgesamt soll er 17 Filme weiter verbreitet haben.

Seinen "Ant-Man"-Camrip hatten die Urheberrechtsgruppen Film Content Protection Agency (FCPA) und die Foundation for Art and Creative Technology entdeckt und konnten herausfinden, dass das Video im Empire Cinema in Sunderland aufgezeichnet worden war. Auch die beiden anderen illegal verbreiteten Streifen konnte man diesem Kino zuordnen.

Abschreckende Wirkung erhofft

Dies führte zu einer Untersuchung durch das Polizeidepartment von Northumbria. 2016 wurde Quartermain schließlich dort festgenommen. Auf seinem Computer fanden sie die Aufzeichnungen, die er zwischen April 2015 und März 2016 getätigt hatte.

Der Brite bekannte sich schuldig und erhielt eine Strafe von 200 Stunden Gemeinschaftsdienst. Diese muss er binnen zwei Jahren ableisten. Seitens der Polizei und der FCPA hofft man auf abschreckende Wirkung. Das Urteil fiel auch deswegen scheinbar milde aus, weil laut britischen Gesetzen das Abfilmen eines Films nicht per se ein Verstoß ist. Die Weitergabe an andere aber freilich schon. (red, 01.06.2018)