Zürich – Der wegen möglicher Bereicherung an sterbewilligen Kundinnen angeklagte Gründer des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, Ludwig Minelli (85), ist freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft habe keine Geldgier nachweisen können, begründete der Richter in Uster knapp 20 Kilometer östlich von Zürich sein Urteil am Freitag.

Dignitas begrüßte die Entscheidung. Die Vorwürfe seien von Anfang an haltlos gewesen.

Minelli soll bei der Sterbebegleitung von drei Deutschen 2003 und 2010 sehr viel Geld bekommen haben. In einem Fall soll er umgerechnet rund 85.000 Euro als Spende angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, die Frauen aus selbstsüchtigen Motiven zum Suizid verleitet zu haben.

Minellis persönliches Honorar von 130.000 Franken (112.000 Euro) im Jahr sei nicht zu hoch, so das Gericht. "Es ist zulässig, wenn der Präsident einen Verdienst erzielt."

In der Schweiz ist Sterbehilfe erlaubt. Mehrere Vereine sind dort tätig. Der größte ist Exit. Im Mai kam der Verein Lifecircle in die Schlagzeilen. Mit dessen Unterstützung nahm sich der 104 Jahre alte Botanikprofessor David Goodall in Basel das Leben. (APA, dpa, 1.6.2018)