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Bisher wurde noch in keinem Bundesland ein neues Jugendschutzgesetz beschlossen, das ein Rauchverbot für unter 18-Jährige vorsieht. Wien hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss im Herbst vor.

Foto: dpa / Patrick Pleul

Wien – Die für den Jugendschutz zuständigen Länder haben sich schon im März 2017 bei der Jugendreferentenkonferenz unter anderem darauf verständigt, ein generelles Rauchverbot bis 18 Jahre einzuführen – und das in den zuständigen neun Landtagen bis Mitte 2018 zu beschließen. Bei der Jugendreferentenkonferenz im April 2018 wurde dieses Vorhaben erneut verkündet. Bis dato wurde aber noch in keinem Bundesland ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Aus dem Büro des für Jugendschutz zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hieß es am Montag zum STANDARD, dass das neue Gesetz fix im Herbst im Landtag beschlossen werde: "Es tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft." Auch in den weiteren acht Bundesländern sollen bis dahin entsprechende Beschlüsse erfolgen.

Harmonisierungen auch bei Alkohol und Ausgehzeiten

Neben dem Rauchverbot haben sich die Bundesländer auf weitere Harmonisierungen beim Jugendschutz geeinigt. So wird auch hochprozentiger Alkohol für unter 18-Jährige künftig in allen neun Bundesländern verboten.

Einzig bei den Ausgehzeiten scherte Oberösterreich aus. Acht Länder einigten sich darauf, dass Jugendliche bis 14 künftig bis 23 Uhr ausbleiben dürfen und zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine Beschränkung mehr. In Oberösterreich soll auch in Zukunft gelten, dass Jugendliche bis 14 Jahre nur bis 22 Uhr ausgehen dürfen. Zwischen 14 und 16 Jahren soll um Mitternacht Schluss mit Party sein. (David Krutzler, 4.6.2018)