Graz – An mehreren Tagen werden sich im Juli 16 Männer und eine Frau wegen des Vorwurfs der Verhetzung (gegen elf Angeklagte), der Bildung einer kriminellen Vereinigung (gegen sämtliche 17 Angeklagte), der Sachbeschädigung (gegen sechs Angeklagte) und der Nötigung (gegen einen Angeklagten) vor Gericht verantworten müssen.

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Graz nach langen Ermittlungen und mehreren Hausdurchsuchungen Ende April Anklage gegen 17 Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) erhoben. Verhandelt wird am 4. und 6., von 9. bis 13., von 16. bis 20., von 23. bis 27. sowie am 30. und 31. Juli am Straflandesgericht in Graz. Der Großteil der nunmehr angeklagten führenden Mitglieder war bereits an der Gründung des Vereins 2012 beteiligt, heißt es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Graz am Montag.

Muslime "terroristisch dargestellt"

"Seit der Gründung der Bewegung in Österreich versuchen Vertreter der IBÖ ihre fremdenfeindliche Ideologie durch provokante Aktionen, Internetauftritte, Demonstrationen, Stammtische, Plakatierungen sowie den Verkauf von Propagandamaterial über ein von zwei der Angeklagten im Jahr 2016 eigens dafür gegründetes Unternehmen (Versandhandel) zu verbreiten", so die Staatsanwaltschaft wörtlich, "dabei nützen sie die auch in der österreichischen Bevölkerung stetig zunehmende Angst vor radikalislamistischen Terroranschlägen, um den Islam generell mit islamistischem Terror gleichzusetzen und jede in Österreich lebende, der muslimischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnende Person als potenziell terroristisch darzustellen".

Auch das Vorantreiben der Schaffung einer gesamteuropäischen Identitären Bewegung durch die laufende Zusammenarbeit mit Vertretern der in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Italien tätigen Bewegungen ist unter den Anklagepunkten aufgelistet.

Tickerverbot

Der Prozess, in dem auch die Frontmänner der IBÖ, Martin Sellner und Patrick Lenart, vor Gericht stehen, wird medienöffentlich sein, tickern wird aber ausdrücklich verboten sein. (Colette M. Schmidt, 4.6.2018)