Wien – Der einsame Sessel vor dem Richtertisch wird auch am 35. Tag der Buwog-Verhandlung für Walter Meischberger reserviert sein. Am Dienstag geht der Korruptionsstrafprozess im Wiener Straflandesgericht weiter, und Richterin Marion Hohenecker wird wieder den einstigen Lobbyisten befragen.

Zuletzt war es um die weiten Wege der Buwog-Provision (9,6 Millionen Euro) gegangen, also um die Liechtenstein-Konten namens Karin, Natalie und 400.815. Die Anklage geht davon aus, dass Karin Immobilienmakler Ernst Plech zuzuordnen ist, 400.815 Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser. Was die bestreiten, nur Ex-Lobbyist Peter Hochegger sagt aus, dass dem so sei. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung.

Viele Termine mit Grasser

Studieren konnten die Anwesenden zudem die Terminkalender des damaligen Ministers und seines Trauzeugen. Hochkonzentriert ackerte die Richterin die Einträge durch, Grasser und Meischberger trafen einander zur Zeit der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften: oft. So auch am 14. Juni 2004 um 8.15 Uhr. Den 15. Juni hatte Meischberger in seinem Kalender als "Tag der Tage!" notiert, denn da beschloss der Ministerrat die Vergabe der staatlichen Wohnungsgesellschaften. Bekommen hat die das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und Raiffeisenlandesbank (RLB) OÖ und nicht die CA Immo, die in der ersten Runde Bestbieter war. Womit die Provision für Meischberger und Hochegger schlagend wurde.

Seine Nähe zum Minister räumte Meischberger vor Gericht durchaus ein; den Tipp (dass die CA Immo 960 Millionen Euro geboten hatte) will er aber vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gehabt haben. Ein anderer Angeklagter stellte diese Verantwortung dem STANDARD gegenüber in Abrede.

Meischberger-Honorar eingeklagt

Beruhigung gibt es an einer anderen Klagsfront rund um die Causa Buwog. Meischbergers Ex-Verteidiger Eduard Salzborn hat zwei offene Honorare à 3.000 Euro eingeklagt – bei Plech. Denn Meischbergers Konten sind eingefroren, und laut Salzborn war dessen enger Freund Plech "am rechtlichen Schicksal Meischbergers derart interessiert, dass er die Kosten übernahm". Laut Klage wurden zwei Honorare nicht bezahlt, Plechs Anwalt Jörg Zarbl begründete das unter anderem damit, dass seine Anwaltskollege keine Rechnungen vorgelegt habe.

Die genauen Hintergründe zu diesem monetären Freundschaftsdienst wären interessant gewesen, allerdings reden die Streitparteien nun doch noch über einen Vergleich. Das Verfahren wurde daher ruhend gestellt, die für 18. Mai angesetzte Verhandlung am Wiener Bezirksgericht BG 2 fand nicht statt. (Renate Graber, 4.6.2018)