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Clabourn (Clay) Hamilton aus den USA (links) darf nach dem wegweisenden Urteil des EuGH endlich langfristig bei seinem rumänischen Ehegatten Adrian Coman bleiben.

Foto: AP/Vadim Ghirda

Luxemburg – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Dienstag in einem wegweisenden Urteil verehelichten gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte bezüglich Aufenthaltsrechten von Bürgern aus EU-Drittstaaten zugesprochen, wie sie für heterosexuelle Ehepartner gelten. Anlassfall war die Anfrage des rumänischen Staatsbürgers Adrian Coman, der 2010 Robert Clabourn Hamilton aus den USA in Brüssel ehelichte.

Wie der EU-Gerichtshof in seiner Aussendung nun beschreibt, wandten sich Coman und sein Ehemann im Dezember 2012 an die rumänischen Behörden, um zu erfragen, nach welchem Verfahren und unter welchen Voraussetzungen Hamilton als Familienangehöriger Comans das Recht erlangen könne, sich für eine Dauer von mehr als drei Monaten rechtmäßig in Rumänien aufzuhalten. Ehepartner dürfen schließlich aufgrund des Freizügigkeitsrechts ihren Partnern in das Mitgliedsland nachziehen, in dem diese sich aufhalten.

Rumänien erlaubt keine Homo-Ehe

Die rumänischen Behörden aber erlaubten Hamilton nur ein Bleiberecht von drei Monaten, weil dieser nicht als "Ehegatte" eines Unionsbürgers angesehen werden könne, da Rumänien die Homo-Ehe nicht erlaubt, so die Argumentation. Daraufhin klagten Coman und Hamilton vor rumänischen Gerichten wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Der rumänische Verfassungsgerichtshof fragte daraufhin beim EU-Girichtshof an, ob Hamilton denn nun als "Ehegatte" eines EU-Bürgers gelte.

Dieser stellt fest, dass der Begriff "Ehegatte" geschlechtsneutral ist und somit den gleichgeschlechtlichen Ehegatten eines Unionsbürgers einschließen kann, weshalb diesem auch das Aufenthaltsrecht zukomme. Der Gerichtshof stellte ausdrücklich fest, dass daraus keinerlei Pflicht für Mitgliedsstaaten entstehe, die Ehe homosexueller Paare zu legalisieren. Sehr wohl müssen die Mitgliedsstaaten aber rechtmäßig geschlossene Ehen von EU-Bürgern in anderen Staaten akzeptieren und ihnen ein Daueraufenthaltsrecht zusprechen. (red, 5.6.2018)