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Foto: AP Photo/Mary Altaffer

Los Angeles/Washington – Die Pornodarstellerin Stormy Daniels, die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heißt, hat im Streit über eine angebliche Affäre mit US-Präsident Donald Trump eine neue Klage eingereicht – diesmal gegen ihren eigenen früheren Anwalt. In der Klage wirft sie dem Rechtsanwalt Keith Davidson vor, eine "Marionette" des Präsidenten zu sein und sie durch eine Zusammenarbeit mit Trumps Anwalt Michael Cohen betrogen zu haben.

Trump soll demnach von der Zusammenarbeit der beiden Anwälte gewusst haben. Clifford hatte nach eigenen Angaben 2006 eine Affäre mit Trump. Wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl unterzeichnete sie eine Vereinbarung mit Trumps Anwalt Cohen, in der sie sich verpflichtete, das angebliche Abenteuer nicht auszuplaudern. Im Gegenzug zahlte Cohen ihr 130.000 Dollar (heute 110.497,24 Euro). Clifford will aus der Schweigevereinbarung aussteigen und ist deswegen vor Gericht gezogen.

Das Weiße Haus hat die Affäre wiederholt dementiert. Trump hatte zunächst bestritten, von der Überweisung gewusst zu haben. Später räumte er aber ein, er habe seinem Anwalt das Geld erstattet.

Vorwurf der Manipulation

Die Pornodarstellerin wirft Cohen und ihrem ehemaligen Anwalt Davidson nun vor, seit Jänner in dem Fall zusammengearbeitet zu haben. Cohen habe so versucht, Clifford zu seinem und zu Trumps Vorteil "zu benutzen und zu manipulieren", erklärt ihr neuer Anwalt Michael Avenatti.

Cohen und Davidson haben demnach unter anderem den "Plan ausgeheckt", Clifford die Affäre bei einem Auftritt im Fernsehsender Fox News öffentlich dementieren zu lassen. Die Klageschrift listet zudem angebliche Textnachrichten von Cohen und Davidson auf. In einer Mitteilung vom Jänner bezeichnet Cohen Davidson demnach als "Freund", in einer anderen Mitteilung weist er Davidson an, alle Interviews und Erklärungen Cliffords zu überwachen.

Ein Sprecher Davidsons wies die Vorwürfe als "unerhört albern" zurück. Cohens Anwalt Brent Blakely sagte im Sender CNN, die Klage sei "ein PR-Gag und sonst nichts". (APA, 7.6.2018)