Bild nicht mehr verfügbar.

Tschechiens Regierungschef Andrej Babiš will wegen der Vorwürfen der Zusammenarbeit mit der kommunistischen Geheimpolizei eine Klage gegen die Slowakei beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einbringen.

Foto: AP Photo/Petr David Josek

Prag/Straßburg – Tschechiens Regierungschef Andrej Babiš will eine Klage gegen die Slowakei beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einbringen. Es geht um Vorwürfe, er habe in der früheren ČSSR mit dem kommunistische Geheimpolizei zusammengearbeitet.

Babiš, der 1954 in Bratislava geboren wurde, führt seit Jahren Gerichtsprozesse in der Slowakei, wo die Stasi-Akten zu seiner Person verwaltet werden, berichteten tschechische Medien am Donnerstag. Der Unternehmer reagierte damit auf die Proteste in mehreren tschechischen Städten vom Dienstagabend, deren Teilnehmer nicht wollen, dass Babiš an der Spitze der Regierung steht. Am gestrigen Mittwoch wurde er jedoch von Staatspräsident Milos Zeman erneut offiziell zum Ministerpräsidenten ernannt.

Urteil vergangenes Jahr aufgehoben

Babiš versucht seit 2012 bei slowakischen Gerichten, ein Urteil zu erzielen, dass er kein bewusster Mitarbeiter der kommunistischen Geheimpolizei (StB) gewesen sei. Zunächst fällte ein Gericht das Urteil, wonach Babiš in den StB-Akten zu Unrecht geführt worden sei. Das slowakische Verfassungsgericht hob jedoch 2017 dieses Urteil auf.

Die verklagte Institution sollte nicht das Institut des nationalen Gedächtnisses sein. Außerdem sei das Urteil aufgrund von Aussagen früherer StB-Offiziere, die nicht der Schweigepflicht enthoben worden seien, gefällt worden, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung. Schließlich stellte das Verfassungsgericht die Glaubwürdigkeit der StB-Offiziere, die zugunsten von Babiš ausgesagt hatten, in Frage.

Babiš kontert nun, das slowakische Verfassungsgericht habe zwar gesagt, wer nicht verklagt werden sollte, nicht aber, gegen wen sich die Klage richten soll. Außerdem sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtes unmittelbar vor den tschechischen Parlamentswahlen im Oktober 2017 gefällt worden, was "nicht sehr standardgemäß" gewesen sei, so Babiš. (APA, 7.6.2018)