Befürworterinnen der strengen Abtreibungsverbots in Nordirland demonstrierten am Donnerstag vor dem Obersten Gericht in London.

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London – Das Oberste Gericht in Großbritannien hat eine Klage gegen das strikte Abtreibungsverbot in Nordirland abgewiesen. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, entschieden die Richter am Donnerstag. Die nordirische Menschenrechtskommission hatte gegen das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren anzustrengen. Inhaltlich sei die Klage aber "begründet". Damit machten die Richter deutlich, dass sie das strikte Abtreibungsverbot ansonsten für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hätten.

Kritik an "erniedrigenden Behandlungen"

Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Aktivistinnen und Aktivisten argumentiert, die bestehende Regelung kriminalisiere die Frauen und setze sie "unmenschlichen und erniedrigenden" Behandlungen aus.

Ausnahmen von dem strikten Abtreibungsverbot sind nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit ernsthaft geschädigt werden könnte. In den anderen Teilen des Vereinigten Königreichs sind Schwangerschaftsabbrüche dagegen seit 1967 erlaubt. Im vergangenen Monat war das ebenfalls strikte Abtreibungsverbot im Nachbarstaat Irland bei einem Referendum gekippt worden. (APA, 7.6.2018)