Bratislava/Prag – Das slowakische Höchstgericht hat einen Berufungsantrag des tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš im Gerichtsstreit mit dem slowakischen Institut für nationales Gedenken (UPN) abgelehnt. Das gab eine Gerichtssprecherin am späten Donnerstagabend bekannt, wie slowakische Medien am Freitag berichteten.

Die Begründung werde erst mit der schriftlichen Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses veröffentlicht, fügte die Sprecherin hinzu. Babiš hatte geklagt, weil er vom UPN, dass mit der Aufarbeitung von Stasi-Unterlagen beauftragt ist, in dessen Einträgen – seiner Ansicht nach – unbegründet als ehemaliger Agent der kommunistischen Staatssicherheit geführt wird.

Die Rechtsanwälte von Babiš wollten sich zur neuesten Gerichtsentscheidung bisher nicht äußern. Der Beschluss wurde ihnen noch nicht zugestellt, hieß es. Der gebürtige Slowake und Gründer der populistischen ANO-Partei hatte erst am Donnerstag vom tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman erneut den Auftrag zur Regierungsbildung erhalten.

Deckname "Bures"

Der Gerichtsstreit zwischen dem Politiker und dem UPN zieht sich bereits seit 2012. Babiš hatte von Anfang an bestritten, vor der Wende 1989 wissentlich mit der Stasi zusammengearbeitet zu haben. In Archiven des UPN taucht er aber wiederholt unter dem Decknamen "Bures" auf, erklärte das UPN. Gerichte untergeordneter Instanzen hatten anfangs dennoch dem tschechischen Politiker Recht gegeben und das UPN verpflichtet, den Namen von Babiš aus öffentlich zugänglichen Einträgen zu entfernen.

Das UPN klagte daraufhin vor dem slowakischen Verfassungsgericht, dass letztlich im Oktober 2017 alle vorherigen Gerichtsbeschlüsse in der Sache aufgehoben hatte. Der Fall wurde dem Kreisgericht in Bratislava zurückgeleitet, das mit Hinsicht auf die Entscheidung der Verfassungsrichter die Klage von Babiš auf Bereinigung seines Namens zurückgewiesen hatte. Im Jänner 2018 hatte Babiš dagegen beim Höchstgericht Berufung eingelegt.

Der tschechische Premierminister hatte erst am Donnerstag angekündigt, er wolle noch im Juni die Slowakei auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg verklagen. (APA, 8.6.2018)