Leise und in starkem Dialekt spricht der Angeklagte vor den Geschworenen und Richtern. "Sie war im Hühnerstall am Boden. Ich wollte einen Warnschuss machen und habe sie getroffen." Es ist eine von drei Versionen, die er bisher in seinen Einvernahmen als Begründung für seine Tat herangezogen hat. Der 44-jährige Landwirt soll am 1. November 2017 seine 78-jährige Mutter mit einem Gewehr erschossen und ihre Leiche in der Güllegrube seines Bauernhofs in Bischofshofen versenkt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag gestellt, den Mann in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, denn zum Tatzeitpunkt hatte der Bauer eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, er war nicht zurechnungsfähig. Der Angeklagte habe seiner Mutter mit einem Flobert-Gewehr in den Rücken geschossen, schildert Staatsanwalt Marcus Neher den Tathergang. Sie sei innerlich verblutet. "Eine Stunde später hat er die Leiche in der Güllegrube versenkt", sagt Neher. Der Angeklagte habe es selbst zugegeben. An der Tatwaffe wurde seine DNA sichergestellt, was ausschließe, dass er sich falsch belaste.

Die andere Frau

"Ich bin an dem Tag nicht ganz dicht gwen", sagt der 44-Jährige vor Gericht. "I hob an psychischen Schaden ghobt." Der vorsitzende Richter Helmuth Marco Torpier fragt: "War das Ihre Mutter?" "Na, des woar a ondare Frau, die woar ausgwechselt", antwortete der 44-Jährige. "Meine eigene Mama würd i nie erschiaßen", versicherte er. Die richtige Mutter sei während der Tat bei Verwandten im Tal gewesen. Als Bauer habe er auch das Recht gehabt, die Leiche auf eigenem Grund und Boden zu bestatten. "Es wäre besser gewesen, die Polizei zu rufen", räumt er am Freitag ein.

Eine seltene Störung, wie der forensisch-psychiatrische Sachverständiger Wolfgang Soukop ausführt. Der 44-Jährige leide unter dem Capgras-Syndrom, das sich in dem Unvermögen äußere, nahe Angehörige zu erkennen. "Das mündet in der Überzeugung, dass sie ausgetauscht wurden", sagt der Sachverständige. Die Betroffenen würden zwar das Gesicht erkennen, aber die Verbindung zur emotionalen Zuordnung sei gestört.

Einweisung notwendig

Das Syndrom in Verbindung mit der schizophrenen Psychose habe zur Tat geführt. "Aufgrund der Erkrankung besteht eine Gefährlichkeit, die eine Einweisung nicht nur rechtfertigt, sondern auch notwendig macht", sagt Soukop. Es handle sich nicht um eine einmalige Störung, sie sei aufrecht, und es sei möglich, dass sie weitere Taten nach sich ziehe. "Nahe Angehörige sind mögliche künftige Opfer", sagt der Gutachter.

Zu seinen Einvernahmen gab es bei der Befragung Abweichungen. Einmal erklärte der Landwirt, er habe die Resi erschossen, weil er die 78-Jährige von ihren Leiden erlösen wollte. "Die ist so in sich zusammengefallen in letzter Zeit", sagte er auch vor Gericht. "Was hat die Resi gehabt?", fragt der Richter. "Kreuzweh", sagt der Bergbauer.

Schwester: "Er war ruhig und emotionslos"

Die Schwester des 44-Jährigen meldete ihre Mutter am 3. November als vermisst. Sie habe die Mama nicht erreicht, ihr Bruder meinte immer, sie sei bei den Kälbern, sagte die Schwester vor Gericht. Als sie am Hof nachschaute, fehlte von der Frau jede Spur. "Dabei ist sie nie weit weggegangen", erzählte sie. Sie habe immer wieder gefragt: "Wo ist die Mama?" Ihr Bruder habe damals nur gesagt, die Mutter sei seit gestern nicht mehr da. "Er war total ruhig und emotionslos. Und er war auch nicht beunruhigt." Sie habe dann die Polizei gerufen. Zunächst machte der Mann gegenüber der Polizei widersprüchliche Angaben, schließlich gab er die Tat zu.

"Durch den Tod vom Papa ist er reingeschupst worden, mit 22 Jahren den Bauernhof zu übernehmen", erzählte die Schwester. 2005 habe er einen Zusammenbruch gehabt, Burnout. Bis 2016 habe er auch Tabletten genommen. "Dann ist er nicht mehr zum Doktor gegangen." Die Mutter habe sich große Sorgen gemacht. Von einem Austausch der Mama habe ihr der Bruder nie etwas gesagt.

Die Geschworenen haben am Freitagnachmittag einstimmig entschieden, den Mann in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger keine Erklärung abgegeben hat. (Stefanie Ruep, 8.6.2018)