Linz – Im Landesgericht Linz hat am Montag ein Medienprozess wegen übler Nachrede und Verletzung des Schutzes der Identitätsbekanntgabe gegen das umstrittene Magazin "Info-Direkt" begonnen. Ein Soziologe und Ex-Streetworker einer Wiener Einrichtung hat geklagt, da er namentlich sowohl online als auch in einer Printausgabe als militanter Linker dargestellt werde. Am 31. Juli wird weiterverhandelt.

Der Privatankläger und Zeuge sieht sich durch die beiden Veröffentlichungen diffamiert. Er versicherte, in seinen zahlreichen vor allem in Deutschland gehaltenen Vorträgen nicht zur Gewalt aufzurufen, vor der er sich auch vor Gericht distanzierte. Vielmehr sei er ausgebildeter "Antigewalttrainer", führte er aus.

Ermittlungen

Konkret verwehrt er sich auch gegen die Veröffentlichung eines Bildes zu einem im November 2017 online gestellten Artikel. Darauf sieht man den damals 27-Jährigen, wie er offenbar von einem Polizisten am Boden festgehalten wird. Laut dem Bericht soll er bei einer Demo am Wiener Karlsplatz im September 2016 einen Identitären angegriffen haben, weshalb die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Raufhandels und der schweren Körperverletzung ermittle.

Das stimme so nicht, erklärte er vor Gericht. Aus beruflichen Gründen – er arbeitete zu der Zeit als Streetworker – habe er sich am Rande der Kundgebung aufgehalten. Dann sei er von hinten von einem Polizisten "geschubst" worden. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm jedoch tatsächlich Ermittlungen gegen ihn auf. Dies wurden am 8. Februar dieses Jahres eingestellt, "weil kein tatsächlicher Grund zur Verfolgung bestand", erklärte er.

Mit seiner Klage wolle er vor allem erreichen, dass der Online-Artikel "aus dem Internet verschwindet". Seit dessen Veröffentlichung erhalte er über Internet "aus dem rechtsextremen Milieu Gewaltdrohungen". Er spüre "Hass und Aggression" gegen sein Person, bei einer Vortragsveranstaltungen habe er sogar Polizeischutz benötigt.

Das geklagte Magazin, das vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft wird, setzte bei dem ersten Gerichtstermin alles daran, die in dem Online-Artikel veröffentlichten "Rechercheergebnisse", die in einer Printversion Mitte Februar 2018 wiederholt wurden, zu untermauern. So präsentierte der Verteidiger als Beleg für die Zugehörigkeit des Angeklagten zu einer militanten Szenen u. a. Auszüge aus dessen Vorträgen. Als Grund für die Bekanntgabe seines Namens nannte er, dass es sich bei dem heute 29-Jährigen um eine "Person von öffentlichem Interesse" handle.

Am 31. Juli wird die Verhandlung fortgesetzt. Es sollen Zeugen gehört werden, die den Zwischenfall bei der Demo in Wien miterlebt haben. (APA, 11.6.2018)