Wien – Mit Diversionsangeboten an die Angeklagten hat jener Prozess vorläufig geendet, in dem 24 Beamten bzw. Vertragsbediensteten der Wiener Magistratsabteilung 34 (Bau- und Gebäudemanagement) und des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) Bestechlichkeit vorgeworfen wurde. Sie sollen sich mit Tank- und Supermarktgutscheinen, Elektrogeräten und dem Ersatz von "kleineren Ausgaben des täglichen Lebens" von einem niederösterreichischen Bauunternehmen schmieren haben lassen.

Schon vor und in der ersten Verhandlung hatte es einige Geständnisse gegeben. Die Unternehmenschefin hat ebenso gestanden wie ein "Briefkuvertbote" und zwei Beamte, die Vorteilsannahme zugegeben haben. In der Folge hat das Gericht noch Übergabeorte und Details zu den zwischen 2007 und 2015 spielenden Vorfällen geklärt.

In der Verhandlung vom 18. Mai hat der Richter dann befunden, dass der Sachverhalt "hinreichend geklärt" sei, das ist eine der Voraussetzungen für die Diversion, also den außergerichtlichen Tatausgleich. Er bot den Angeklagten daher die Zahlung von Geldbußen an, ein Mitarbeiter wird gemeinnützige Tätigkeiten leisten. Die Geldbußen bewegen sich zwischen 14.000 Euro für einen Beamten, der Goodies im Wert von fast 10.000 Euro angenommen haben soll, und 400 Euro. Das Unternehmen, das im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes belangt wird, könnte mit der Zahlung von 100.000 Euro davonkommen, die Geschäftsführerin und ein pensionierter Ex-Chef mit 10.000 bzw. 60.000 Euro.

Laut Sprecherin des Straflandesgerichts Wien haben die Angeklagten die Diversion angenommen, zum Teil schon bezahlt bzw. um Ratenvereinbarung gebeten. Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht geäußert. Sollte es mit der Diversion klappen, würde das Verfahren eingestellt, die Angeklagten wären nicht vorbestraft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Sache geht es um rund 45.500 Euro. Bei Hausdurchsuchungen im Bauunternehmen waren penible Aufzeichnungen zu den Zahlungen und "Weihnachtswunschlisten" gefunden worden. (Renate Graber, 12.6.2018)