Wien – Richard P. ist 29 Jahre alt und ein Neonazi. Das behauptet zumindest Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella, die P. wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor ein Geschworenengericht unter Vorsitz von Norbert Gerstberger gebracht hat. Der Hauptvorwurf: Er soll vom März 2009 bis März 2011 im Geflecht rund um die Neonaziwebsite "Alpen-Donau" tätig gewesen sein. Ein Vorwurf, den der Angeklagte bestreitet.

Das Verfahren beginnt damit, dass der Vorbestrafte vor der Überprüfung seiner persönlichen Daten den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. "Wo ist der Hinderungsgrund?", will Gerstberger wissen. "Dass das morgen in der Zeitung steht", gibt P. eine völlig korrekte Prophezeiung ab.

"Wird als Student bezeichnet"

Die drei Berufsrichter beraten kurz über den Antrag und weisen ihn dann ab. Ihre Begründung: "Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein hohes Gut, die Ausschlussgründe sind vom Gesetz sehr eng gefasst." Der "höchstpersönliche Lebensbereich", einer dieser Ausschlussgründe, sei durch die Überprüfung der Generalien nicht betroffen. "Dann möchte ich an der Erörterung meiner Daten nicht teilnehmen", kündigt P. an. Gerstberger verliest also nur, was in seinem Akt steht. Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Adresse, Beruf: "Wird als Student bezeichnet", sagt der Vorsitzende.

Die Anklägerin ist überzeugt, dass P. das zu alpen-donau.info gehörende Forum alinfodo.com eingerichtet hat und dort als Administrator tätig gewesen ist. Als Beweis zitiert sie ein Mail vom Februar 2009, das P. an Wilhelm A. geschickt haben soll, in dem er um technische Hilfe bei der Freischaltung des Forums bittet. A. wiederum wurde gemeinsam mit Gottfried K. und Felix B. rechtskräftig als Betreiber von alpen-donau.info wegen Wiederbetätigung verurteilt.

Abkürzung für Reichssicherheitsdienst als Pseudonym

Kerbl-Cortella geht außerdem davon aus, das P. unter dem Pseudonym "RSD", das für Reichssicherheitsdienst steht, das Forum verwaltet hat, und weist darauf hin, dass "RSD" schon ein Konto hatte, bevor die Website überhaupt freigeschaltet wurde.

Der in einem extravaganten Anzug voller Palmen und Flamingos erschienene Angeklagte will dem Vorsitzenden auf dessen Fragen nichts über seinen Werdegang oder seine Gesinnung erzählen. In der Sache bekennt er sich aber vehement "nicht schuldig". Und bestreitet, das inkriminierende Mail verfasst zu haben. "Ich könnte auch Doktor Norbert Gerstbauer unter ein Mail schreiben", verteidigt er sich. "-bauer wäre schon falsch, ich heiße Gerstberger", merkt der Vorsitzende dazu an.

P. beantragt unter anderem auch die Ladung eines IT-Sachverständigen, um die Herkunft des Originalmails prüfen zu lassen. Er hat sogar einen Vorschlag: "Ich habe im Internet nachgeschaut, zum Beispiel Herrn DI Perst aus Braunau", präsentiert er seine Wahl aus gut 50 eingetragenen Experten aus Oberösterreich. "Braunau, komisch", entkommt es einer Geschworenen, was P. sofort protokolliert haben will.

Drei Ausgaben von "Mein Kampf" daheim

Der Angeklagte fühlt sich auch vorverurteilt, da das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner angeblich 2.000 Bände umfassenden Bibliothek auch Werke wie "Der Freiheitskampf der Ostmarkdeutschen" oder gleich drei Ausgaben von Adolf Hitlers "Mein Kampf" sichergestellt hat. Je mehr Bücher man habe, desto unterschiedlichere Themen würden abgedeckt, ist P. überzeugt.

"Gehen Sie aufs Juridicum (Juristische Fakultät der Universität Wien, Anm.) in die Bibliothek!", fordert er Gerstberger auf. "'Mein Kampf' wird man dort nicht finden", reagiert der Vorsitzende gelassen. "Da täuschen Sie sich!", gibt sich P. siegessicher. Woher er diese Sicherheit hat, bleibt offen. Denn laut Onlinekatalog gibt es an der Uni Wien zwar zwei Ausgaben des Machwerkes – allerdings befindet sich keine davon in der Bibliothek des Juridicums.

Eine Entscheidung über eine IT-Expertise behält sich der Senat vor, für zumindest einen weiteren Zeugen vertagt er aber auf September. (Michael Möseneder, 12.6.2018)