Wien – Firmen haben es künftig leichter, sich über Crowdfunding oder Crowdinvesting zu finanzieren. Die Regierung hat am Mittwoch eine Lockerung bei den Informationspflichten beschlossen und dafür neue Schwellenwerte festgelegt. Bis 250.000 Euro bestehen nun gar keine Informationspflichten mehr, gab Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bekannt.

Früher lag die Schwelle schon bei 100.000 Euro. "Durch die Ausweitung der Schwellenwerte erleichtern wir die Kapitalisierung unserer Unternehmen und bauen bürokratische Hürden ab", so Schramböck. Die Regierung hat die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) heute im Ministerrat beschlossen.

Zwischen 250.000 und 2 Millionen

Zwischen 250.000 und weniger als 2 Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren 5 Mio. Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG).

Bei Emissionen zwischen 2 und weniger als 5 Mio. Euro wird in Zukunft ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von 5 Mio. Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig.

Das Limit für Anleger in der Höhe von 5.000 Euro, samt der Möglichkeit für höhere Investitionen, bleibe aus Anlegerschutzgründen erhalten, heißt es. Seit Bestehen der österreichischen Crowdinvesting-Plattformen im Jahr 2013 wurden insgesamt 53,7 Mio. Euro für 199 Projekte eingesammelt. (APA, 13.6.2018)