Wien – Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Damit soll die Bestrafung von Schaulustigen ermöglicht werden, die Einsatzkräfte an einem Unfallort bei der Ausübung der Hilfsleistung behindern. Die Einsatzkräfte haben damit die Möglichkeit, solche Schaulustige wegzuweisen.

Darüber hinaus wird das Behindern der Einsatzkräfte bei der Hilfeleistung als Störung der öffentlichen Ordnung gewertet, was eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen soll. Wer sich diese Verwaltungsübertretung zuschulden kommen lässt, soll in Zukunft mit bis zu 500 Euro oder bei erschwerenden Umständen mit einer Woche bzw. im Wiederholungsfall mit zwei Wochen Freiheitsentzug bestraft werden. (APA, 13.6.2018)