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Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.

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Nach der Milliardenstrafe in den USA wurde der Volkswagen-Konzern nun auch in Deutschland zur Verantwortung gezogen. In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro gegen den deutschen Autobauer verhängt. "Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und wird keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen", teilte der Konzern am Mittwoch mit.

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Kurz darauf meldete sich auch Konzernchef Herbert Diess zu Wort: "Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung." Um das Vertrauen in das Unternehmen und die Branche Stück für Stück wiederherzustellen, seien weitere Schritte notwendig. Man arbeite mit Nachdruck an der Aufarbeitung der Vergangenheit", betonte Diess.

Es handelt sich um eines der höchsten Bußgelder, die aufgrund eines Wirtschaftsdelikts je über ein deutsches Unternehmen verhängt wurden. Ein Vergleichswert: Siemens musste in Bayern rund 600 Millionen Euro Bußgeld für weltweite Schmiergeldgeschäfte entrichten.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei es zu "Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung" gekommen, heißt es in der Mitteilung. Diese seien laut Staatsanwaltschaft "mitursächlich" dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 "insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen 3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden".

Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. Damit werde ein laufendes Ordnungswidrigkeitsverfahren beendet. Volkswagen verspricht sich von der Beendigung des Verfahrens "erheblich positive Auswirkungen" auf weitere gegen den Konzern geführte Verfahren.

Unterschied zu Strafrecht

Anders als bei strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten können, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbußen belegt werden, "wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind", heißt es bei der Staatsanwaltschaft. "Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten zu belegen."

Gegen den Konzernchef Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wird außerdem wegen des Verdachts der Marktmanipulation ermittelt. Bei Winterkorn geht es zusätzlich auch um das Verfahren wegen des Schadstoffausstoßes. Seit vergangener Woche ermittelt die Staatsanwaltschaft München auch gegen Audi-Chef Rupert Stadler.

Die Dieselaffäre war im September 2015 in den USA ins Rollen gekommen, als Volkswagen einräumen musste, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut zu haben. Der Konzern musste wegen des Skandals in den USA Milliarden an Strafen zahlen. Durch die Affäre wurde auch das Image des Diesel schwer beschädigt. Nichtsdestotrotz verlautbare VW immer wieder neue Rekordumsätze. Ein VW-Sprecher erklärte, der Konzernvorstand habe wegen des Bußgeldes extra getagt, auch der Aufsichtsrat sei eingeschaltet worden. Bei der Vorlage der Quartalszahlen am 1. August werde sich VW zu den Auswirkungen des Bußgeldes äußern. (red, APA, 13.6.2018)