Linz – Unter großem Medieninteresse sowie mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen ist heute, Montag, ein Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Sympathisanten, der im Vorjahr ein betagtes Ehepaar in Linz getötet und in dessen Haus Feuer gelegt haben soll, im Landesgericht Linz gestartet. Der 55-jährige Tunesier soll kurz vor der Tat IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi auf Facebook die Treue geschworen haben.

Bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn warteten viele Medienvertreter und Prozesskiebitze vor dem Schwurgerichtssaal. Alle mussten sich ausweisen und Mobiltelefone sowie Laptops abgeben. Das heißt, die Journalisten müssen zu Bleistift und Papier greifen, um von der Gerichtsverhandlung zu berichten. Jeder, der in den Saal wollte, wurde durchsucht. Fotografieren war zwar erlaubt, Justizpersonal muss aber auf Bildern unkenntlich gemacht werden. Die Justizwachen trugen Sturmhaube und kugelsichere Westen.

Vier vermummte Bewacher

Der Angeklagte erschien zwei Minuten vor Prozessbeginn mit vier vermummten Bewachern, er wirkte gefasst, trug einen Bart, helle Kleidung und kramte in seinen Unterlagen. Auch die Sachverständige Adelheid Kastner war zugegen. Sie hatte dem 55-Jährigen in ihrem psychiatrischen Gutachten Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat attestiert, es bestehe wegen seiner psychischen Erkrankung die Gefahr von Wiederholungstaten. Somit kann der Mann für seine Tat bestraft – zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft drohen -, allerdings auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt werden.

Der Angeklagte, der seit langem in Österreich lebt, hat bei der Polizei als Motiv angegeben, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Bei den Mordopfern dürfte er ein – nicht existentes – Naheverhältnis zu den Blauen vermutet haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung und – wegen eines Vorfalls in der Justizanstalt – gefährliche Drohung zur Last. (red, APA, 18.6.2018)