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Anders Behring Breivik ist mit seiner Beschwerde gescheitert.

Foto: REUTERS

Luxemburg/Oslo – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag die Beschwerde des Massenmörders Anders Behring Breivik gegen seine Haftbedingungen in Norwegen abgelehnt. "Die Entscheidung ist endgültig", gab ein Komitee aus drei Richtern am Donnerstag bekannt.

Breivik hatte argumentiert, die Bedingungen seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis seien unmenschlich und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Norwegen wies dies zurück.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet. Anschließend erschoss er auf der Insel Utøya 69 weitere Menschen, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen. Breivik, der seinen Namen mittlerweile in Fjotolf Hansen änderte, wurde im August 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe kann um unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird. (APA, 21.6.2018)